Die Verurteilung durch das Landgericht Dortmund zu einer vierjährigen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung weise keinen Rechtsfehler auf, urteilten die Karlsruher Richter. Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der 26-Jährige einen Giftanschlag mit biologisch-chemischen Stoffen verüben wollte. Dazu hatte er Kontakt zur Terrormiliz IS aufgenommen und eine Anleitung zur Herstellung des Giftes Cyanid erhalten.
Diese Nachricht wurde am 03.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.