Bundesgerichtshof
Haftstrafe gegen Iraner wegen Anschlagsplänen bestätigt

Der Bundesgerichtshof hat die Haftstrafe gegen einen aus dem Iran stammenden Islamisten wegen der Vorbereitung eines terroristischen Anschlags bestätigt.

    Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug "Bundesgerichtshof", aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH).
    Das BGH bestätigt die Verurteilung des aus dem Iran stammenden Islamisten. (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Die Verurteilung durch das Landgericht Dortmund zu einer vierjährigen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung weise keinen Rechtsfehler auf, urteilten die Karlsruher Richter. Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der 26-Jährige einen Giftanschlag mit biologisch-chemischen Stoffen verüben wollte. Dazu hatte er Kontakt zur Terrormiliz IS aufgenommen und eine Anleitung zur Herstellung des Giftes Cyanid erhalten.
    Diese Nachricht wurde am 03.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.