Angela Merkel kämpft als Echsenmensch gegen Alexander Gauland, und der verformt seine Arme mitunter so, dass sie ein Hakenkreuz bilden. Das passiert im Videospiel "Bundesfighter 2 Turbo", das das öffentlich-rechtliche Jugendangebot "Funk" im Rahmen des Bundestagswahlkampfs 2017 lancierte. Obwohl solche Symbole bei uns verboten sind, hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart auf eine Anzeige eines Computerspiele-Verbands hin keine Ermittlungen aufgenommen. Sie begründete das damit, dass das Urteil aus dem Jahr 1998, dem das Verbot zugrunde liegt, überholt sei.
Satirische Auseinandersetzung muss erlaubt sein
Corso-Spiele-Experte Christian Schiffer sieht darin den Beginn einer interessanten Grundsatzdebatte. Schließlich dürften Hakenkreuze zu Bildungszwecken oder in satirischen Zusammenhängen gezeigt werden. Das müsse im Rahmen einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus auch erlaubt sein. Der satirische Charakter von "Bundesfighter 2 Turbo" sei wiederum nicht von der Hand zu weisen.
Insofern könne die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ein Signal für die Spiele-Branche setzen, so Schiffer: "Es kann sein, dass ein Unternehmen jetzt den Mut bekommt, zu sagen: Wir wollen das jetzt vor Gericht klären."