Das Hamburgische Verfassungsgericht folgte damit einem Antrag des rot-grünen Senats. Die Angaben der Initiatoren zu dem Modellprojekt seien in Teilen widersprüchlich, unklar und lückenhaft, befand das Gericht. Abstimmende könnten die Vor- und Nachteile nicht ausreichend abschätzen.
Ziel des Volksbegehrens war, ein bedingungsloses Grundeinkommen in Hamburg auszuprobieren und einen wissenschaftlichen Modellversuch dazu zu ermöglichen. Mindestens 2000 Personen sollten dafür drei Jahre lang bedingungslos und ohne Bedürftigkeitsprüfung ein monatliches Einkommen erhalten.
Die Initiative erwägt nun, auf Basis eines überarbeiteten Entwurfs eine neue Volksinitiative zu starten.
Diese Nachricht wurde am 12.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.