Vereine in der Pandemie
HSG Wetzlar muss Corona-Hilfen nicht zurückzahlen

Es könnte ein Musterprozess werden: Die HSG Wetzlar bekommt vor dem Verwaltungsgericht Köln Recht: Der Verein muss die Corona-Hilfen nicht zurückzahlen. Der Bund denkt allerdings über neue Verordnungen nach, um das Geld noch zurückzufordern.

Bark, Marcus; Friebe, Matthias |
Jubel der Wetzlarer Spieler nach einem Sieg: Die Spieler stehen im Kreis, halten sich an den Schultern und hüpfen.
Freude in Wetzlar. Der Handballverein HSG muss die Corona-Hilfen nicht zurückzahlen. (picture alliance / dpa / Kessler-Sportfotografie / Jürgen Kessler)