Vereine in der Pandemie
HSG Wetzlar muss Corona-Hilfen nicht zurückzahlen
Es könnte ein Musterprozess werden: Die HSG Wetzlar bekommt vor dem Verwaltungsgericht Köln Recht: Der Verein muss die Corona-Hilfen nicht zurückzahlen. Der Bund denkt allerdings über neue Verordnungen nach, um das Geld noch zurückzufordern.