Rechtsextremismus
Handel und Online-Anbieter reagieren auf "Compact"-Verbot

Nach dem Verbot des rechtsextremen Magazins "Compact" stoppt der Pressegroßhandel die Belieferung.

    Blick auf die Vorderseiten zweier Ausgaben des Magazins.
    Das Magazin "Compact" darf durch das Verbot nicht mehr vertrieben werden. (Karl-Josef Hildenbrand / dpa / Karl-Josef Hildenbrand)
    Der Gesamtverband teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, zudem werde man den gesamten Einzelhandel unverzüglich zur Rückgabe aller Ausgaben aufrufen. Beliefert worden seien bislang etwa Fachhändler, Tankstellen und Supermärkte. Die Video-Plattform Youtube sperrte inzwischen zwei entsprechende Kanäle mit hunderttausenden Abonnenten. Auch die Online-Handelsplattform Ebay reagierte und erklärte, man habe alle zu beanstandenden Artikel aus dem Angebot gestrichen. Das Verbot durch das Bundesinnenministerium war gestern bekannt gegeben worden.
    Das vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte Magazin darf demnach nicht mehr erscheinen. Verboten wurden auch das dazugehörige Medienunternehmen und die Conspect Film GmbH.
    Diese Nachricht wurde am 17.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.