Jule Reimer: Nach dem Votum der Briten für einen Austritt aus der Europäischen Union büßt für die USA das geplante Freihandelsabkommen TTIP mit der EU an Attraktivität ein. Großbritannien sei ein sehr wichtiger Teil der EU und habe wesentlichen Anteil daran, was TTIP attraktiv mache, erklärte gestern der US-Handelsbeauftragte Michael Froman.
Derzeit verhandeln die EU und die USA weiter über TTIP, aber heute tagt in Brüssel auch der Handelsausschuss des EU-Rats, zu dem Wirtschaftsminister Gabriel einen deutschen Vertreter entsenden wird. Dieser soll auf Antrag der EU-Kommission eine vorläufige Anwendung des Abkommens empfehlen.
Am Telefon ist Peter-Tobias Stoll, Professor für internationales Völkerrecht an der Universität Göttingen. Herr Stoll, wenn der EU-Handelsausschuss jetzt dem Antrag der EU-Kommission folgt, kann man dann davon ausgehen, dass CETA vorläufig in Kraft tritt? Es muss ja auch noch der EU-Rat entscheiden.
Peter-Tobias Stoll: Ja, Sie haben völlig Recht: Es muss der EU-Rat noch darüber entscheiden. Das ist die Vertretung der Mitgliedsstaaten in Brüssel, also ein Gremium, in dem alle Mitgliedsstaaten vertreten sind, und die müssen das beschließen. Das ist vorgesehen für den frühen Herbst.
Reimer: Gehen Sie davon aus, dass die Ja sagen?
Stoll: Das weiß ich nicht. Meiner Ansicht nach müsste zumindest die Bundesrepublik Deutschland Nein sagen.
Reimer: Warum?
Stoll: Sie müsste das deswegen tun, weil dieses Mal die vorläufige Anwendbarkeit sich auf das gesamte Abkommen erstrecken soll und Deutschland andererseits zurecht davon ausgeht, dass einige Teile des Abkommens gar nicht in die Kompetenz der EU gehören, sondern weiterhin in die Kompetenz der Mitgliedsstaaten und damit auch Deutschlands.
Reimer: Das eine wäre, dass man auch noch das EU-Parlament dann sowieso beteiligen müsste.
Stoll: Richtig.
Reimer: Jetzt haben wir ja insgesamt die Situation, dass - egal ob EU-Parlament oder Bundestag oder gar auch noch Bundesrat - von Parlamentszustimmung im Augenblick erst mal gar keine Rede ist. Wann kommen die denn dann zum Zuge?
Stoll: Die Parlamentszustimmungen könnten nach den jetzigen Plänen dann zum Zuge kommen, wenn später einmal auf der europäischen Ebene das Abkommen wirklich endgültig ratifiziert werden soll und wenn dazu auch die Bundesrepublik Deutschland es ratifizieren muss. Dann würde in Deutschland mindestens der Deutsche Bundestag daran beteiligt werden. Aber jetzt bei der Entscheidung über die vorläufige Anwendbarkeit ist das nicht der Fall.
"Es ist ganz üblich, dass vorher Abkommen auch vorläufig angewendet werden"
Reimer: Welche Folge hätte denn eine vorläufige Anwendbarkeit? Was gilt dann von diesem Abkommen? Alles?
Stoll: Man muss sich das so vorstellen: Wenn Staaten Verträge schließen, haben sie oft ein Interesse daran, dass die schnell gelten. Nun ist es aber oft so, dass es lange dauert, bis die Parlamente der betreffenden Staaten endgültig die Verbindlichkeit des Abkommens beschließen. Diesen Vorgang nennt man Ratifikation. Aber es ist ganz üblich, dass vorher Abkommen auch vorläufig angewendet werden, oder Teile davon. In diesem Fall ist es aber so, dass nach den Vorschlägen der Kommission das ganze CETA-Abkommen mit allem Drum und Dran vorläufig angewendet werden soll.
Reimer: Nehmen wir jetzt mal an, das Abkommen wird dann tatsächlich vorläufig in Kraft gesetzt, die Parlamente stimmen aber dann später dagegen. Wird dann automatisch alles von diesem Abkommen ungültig? Es geht ja die Rede um, dass der Investorenschutz dann trotzdem erst noch mal weiter gilt.
Stoll: Genau. Normalerweise ist es so: Wenn man sagt, wir wenden ein Abkommen, wenn man so will, praktisch auf Probe an - das ist ja der Sinn der vorläufigen Anwendbarkeit -, dann entfällt die vorläufige Anwendbarkeit später wieder, wenn die Parlamente der betreffenden Staaten dann sagen, nein, das Abkommen wollen wir lieber doch nicht schließen. Aber für den Bereich des Investorenschutzes gibt es davon eine Ausnahme. In diesem Fall wären die Investoren auch noch bis zu einem Zeitraum von drei Jahren nach dem Ende der vorläufigen Anwendbarkeit des Abkommens geschützt und könnten in dieser Zeit auch noch Klagen erheben.
"Es schwer zu sagen, jetzt fällt die vorläufige Anwendbarkeit aus"
Reimer: Was ist mit anderen Beschlüssen, die während dieser vorläufigen Anwendbarkeit zustande kommen? Werden die dann wieder rückgängig gemacht?
Stoll: Die könnten wieder rückgängig gemacht werden. Allerdings, muss man ja sagen, wird das zum Teil praktisch relativ schwierig, wenn wir etwa davon ausgehen, dass jetzt vorläufig angewendet werden Zollquoten, und da gibt es ja wichtige Marktzugänge für Kanada, etwa im Bereich von Schweine- und Rindfleisch, glaube ich. Wenn man so etwas erst mal eine Zeit lang angewendet hat, dann ändern sich natürlich auch schon dementsprechend die Wirtschaftsstrukturen und dann wird es nicht so leicht sein, das wieder zurückzufahren.
Etwas anderes gilt etwa, wenn man schon sich auf Standards geeinigt hat und dementsprechend die EU ihre Standards angepasst hat. Dann wird es schwer zu sagen, jetzt fällt die vorläufige Anwendbarkeit aus, jetzt stellen wir wieder den ursprünglichen Zustand her.
Reimer: In Brüssel werden heute möglicherweise Weichen gestellt für ein vorläufiges Inkraftsetzen des Freihandelsabkommen CETA. Informationen dazu waren das von Peter-Tobias Stoll, Professor für internationales Völkerrecht an der Universität Göttingen. Vielen Dank!
Stoll: Gerne!
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