Aus Bergers Vermögen sollen Taterträge von knapp 1,1 Millionen Euro eingezogen werden. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte dem 72-Jährigen vorgeworfen, von 2006 bis 2008 bei Aktiengeschäften mitgewirkt zu haben, die zu unberechtigten Steuerrückerstattungen von 113 Millionen Euro führten. Er beriet Banken, Fonds und Investoren bei der Konstruktion der Cum-Ex-Deals.
Berger hatte sich 2012 nach der Durchsuchung seiner Kanzlei in die Schweiz abgesetzt. Er war im Februar 2022 an die deutsche Justiz ausgeliefert worden. Die in der Schweiz bereits vollzogene Auslieferungshaft werde auf die Strafe angerechnet, sagte die Richterin. Mit dem Urteil nach rund einjährigem Prozess blieb das Gericht unter dem möglichen Höchstmaß von 15 Jahren. (AZ: 6 KLs - 1111 Js 18753/21)
Bereits in weiterem Verfahren zu acht Jahren Haft verurteilt
Vom Landgericht Bonn war Berger im Dezember in einem anderen Verfahren bereits zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Er hat angekündigt, gegen dieses Urteil in Revision zu gehen.
Beim Cum-Ex-Betrugssystem ließen sich Investoren eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden vom Finanzamt mehrfach erstatten. Dazu verschoben sie um den Stichtag für die Auszahlung der Dividende herum untereinander Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch.
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Diese Nachricht wurde am 30.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.