Zu Beginn der Coronaviruskrise sind viele Freiberufler, Selbständige und Künstler schnell in den Genuss staatlicher Soforthilfen gekommen. Allerdings dürfen sie speziell die Zuschüsse der Bundesregierung nur für echte Betriebskosten wie das angemietete Büro ausgegeben und nicht für die allgemeine Miete der vier Wände, in denen die Familie lebt.
Viele Kleinunternehmer finanzieren jedoch ihren eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Familien nur aus ihrem Gewinn. Und der fällt in Zeiten von Ausgangsbeschränkungen, Café-Schließungen und vollständigem Veranstaltungsverbot in der analogen Welt komplett weg.
Für Ausgaben wie Miete der Privatwohnung oder Krankenversicherungsbeiträge verweist die Bundesregierung auf den befristet erleichterten Zugang zum Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt und andere Sozialleistungen wie Wohngeld. Wie einfach ist der Zugang zu diesen staatlichen Sozialleistungen in der Praxis? Wie sieht die befristet vereinfachte Vermögenprüfung aus? Wird das Geld so schnell überwiesen wie es nötig ist? In welchen Fällen dürfen öffentliche Coronahilfen für den privaten Lebensunterhalt genutzt werden? Ihre Fragen beantworten Jan Tengeler und seine Gäste:
- Rosita Kuerbis, Beraterin Kreativwirtschaft
- Branko Bretsche, Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V
- Ingo ZielonkowskyIngo Zielonkowsky - Jobcenter Düsseldorf
- Werner Hesse, Paritätischer Gesamtverband
Weiterführende Links:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine umfangreiche Fragen-/Antwortliste FAQ zu arbeitsrechtlichen Folgen und Zugang zu Hilfen und Grundsicherung in der Corona-Pandemie zusammengestellt.
Daneben sind die Webseiten der deutschen Landesregierungen wichtige Quelle für zusätzliche, besondere Programme der einzelnen Bundesländer
Speziell für Künstler bietet das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes Auskunft über Hilfen an
Gegliedert nach Bundesländern fasst der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. seinen aktuellen Wissenstand zusammen und bietet zudem eine Plattform für den Erfahrungsaustausch. Die Artikel der Bundesländer wiederum enthalten zusätzlich zahlreiche Hyperlinks zu relevanten Organisationen, wo weitere Informationen verfügbar sind
Ein sehr übersichtliches Dossier zum Thema Grundsicherung in Corona-Zeiten gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit
Wer unter welchen Bedingungen jenseits der Corona-Sondersituation Anspruch auf Arbeitslosengeld II und Grundsicherung hat, wenn das eigene Einkommen nicht für den Lebensunterhalt reicht zbw. wenn man schon länger arbeitslos ist und keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld I hat, zeigt dieses Portal der Bundesagentur für Arbeit
Auf dieser Portalseite der Bundesagentur für Arbeit lassen sich die einzelnen Jobcenter auffinden, die wiederum häufig Sondertelefonnummern speziell zur Beratung in der Coronakrise eingerichtet haben