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Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Haseloff: Höherer Rundfunkbeitrag wäre nicht vermittelbar

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Haseloff hat sich erneut gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ausgesprochen. Eine Anhebung sei in der Bevölkerung und sicher auch in vielen Landtagen nicht vermittelbar, sagte der CDU-Politiker der "Bild"-Zeitung.

    Reiner Haseloff, Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt
    Reiner Haseloff, Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt (IMAGO / Future Image / Frederic Kern)
    "Wir brauchen die Öffentlich-Rechtlichen. Aber ARD und ZDF brauchen auch endlich klare Reformen", erklärte Haseloff. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erhalte derzeit Beiträge in Höhe von rund neun Milliarden Euro pro Jahr und sein Auftrag laute: Information, Kultur und Bildung. Sport und Unterhaltung stünden hinten auf der Liste, denn das könnten die privaten Sender genauso gut.

    Haseloff kritisiert Programmgestaltung

    Ein sehr großer Teil der Ausgaben entfalle aber auf Unterhaltung, sagte Haseloff und verwies auf TV-Shows und Krimis. Außerdem kritisierte der Ministerpräsident die Programmgestaltung, insbesondere bei der ARD. Bei der "Tagesschau" etwa denke er manchmal, es sei das "auslandsjournal". "Das, was die Bürger im Lande am meisten betrifft, scheint mir unterrepräsentiert." Haseloff nannte als Beispiele "Migration, Überforderung der Kommunen, Schulen, Angst um den Arbeitsplatz". Wer so wenig Gespür für die Mehrheit seiner Zuschauer habe, dürfe sich über Unmut nicht wundern.

    Beitragsverfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags 2025-2028 läuft

    Die unabhängige Kommission KEF prüft den Finanzbedarf des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks. Derzeit läuft das Beitragsverfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags für die Jahre 2025 bis 2028. Ende April hatten ARD, ZDF und Deutschlandradio ihren Bedarf angemeldet. Eine Empfehlung der Kommission für die künftige Beitragshöhe wird im kommenden Jahr erwartet.
    2021 war eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf die aktuelle Höhe von 18,36 Euro im Monat zunächst an Sachsen-Anhalt gescheitert. Erst nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde sie umgesetzt.
    Diese Nachricht wurde am 21.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.