Silvia Engels: Gestern beschloss der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Hinter diesem Wortungetüm verbirgt sich, dass soziale Netzwerke wie Facebook dazu gezwungen werden sollen, strafrechtlich relevante Hasskommentare schneller zu prüfen und gegebenenfalls zu löschen. Wenn kein ausgewiesenes Beschwerdemanagement vorliegt, drohen Geldstrafen. Justizminister Maas verspricht sich davon, die grassierenden Beleidigungen im Netz einzuhegen, Kritiker warnen vor einer Bedrohung der Meinungsfreiheit im Netz.
Da das Gesetz auch auf Anbieter im europäischen Ausland angewendet werden soll, könnte es noch auf EU-Ebene gebremst werden. Die Europäische Kommission prüft ein sogenanntes Notifizierungsverfahren. Zugeschaltet ist uns der Grünen-EU-Parlamentarier Jan-Philipp Albrecht. Er ist stellvertretender Vorsitzender des EU-Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres. Guten Morgen, Herr Albrecht!
Jan Philipp Albrecht: Ja, guten Morgen, Frau Engels!
Engels: Rechnen Sie am Ende mit einem Veto der EU-Kommission gegen dieses Gesetz, gegen Hate Speech?
Albrecht: Nein, damit ist nicht zu rechnen, dass die EU-Kommission hier dieses Gesetz tatsächlich noch aufhält, aber es ist damit zu rechnen, dass die EU-Kommission klarstellt, in welcher Form dieses Gesetz tatsächlich gelten kann, und möglicherweise auch Schritte ergreift – das ist jedenfalls zu hoffen –, dass solche Inhalte, die in diesem Gesetz geregelt werden, also das Beseitigen krimineller oder rechtswidriger Inhalte aus sozialen Netzwerken, auch europaweit geregelt werden sollten und nicht nur auf nationaler Ebene.
"Dieses Gesetz ist handwerklich einfach unglücklich"
Engels: Das wäre dann also nur eine Anmerkung, oder denken Sie, es gibt noch substanziell Angriffspunkte für dieses deutsche Gesetz?
Albrecht: Es ist so, dass dieses Gesetz jetzt handwerklich einfach unglücklich ist. Deswegen würde ich auch sagen, hätte es so eigentlich nicht kommen sollen, weil einfach unklare Rechtsbegriffe enthalten sind, starre Löschfristen. Das Ganze birgt eben die Gefahr, dass es unverhältnismäßiges Löschen befördert, bei sozialen Netzwerken zum Beispiel.
Es ist auch so, dass die Anwendbarkeit dieser Regeln auf das europäische Ausland, auf Unternehmen wie zum Beispiel Facebook, die in Irland sitzen, sehr schwierig ist, weil es dafür eben europarechtliche Bestimmungen gibt, dass diese Ursprungsländer dafür zuständig sind. Aber deswegen wird dieses Gesetz möglicherweise nicht verworfen durch die EU-Kommission, was auch eigentlich nicht so einfach wäre, weil man muss sich Gedanken machen, wie man eben europäische Regeln dafür schafft. Und deswegen kann dieses Gesetz sowieso nur eine Übergangsregelung sein.
Engels: Versuchen wir es noch mal zu verstehen: Weil die europäische Facebook-Niederlassung eigentlich in Irland sitzt, könnte es sein, dass zumindest auf EU-Ebene herausgestrichen wird, dass es auf Irland in dem Fall auch anwendbar ist, das heißt, dann hätte es überhaupt keine Macht, irgendetwas durchzusetzen.
Albrecht: Zumindest könnte die EU-Kommission deutlich machen, dass es eben nur für einen bestimmten Teil gilt, den Facebook macht oder der auf Facebook passiert, weil die Regeln für die sogenannten Internetplattformanbieter unterschiedlich zu behandeln sind nach Europarecht.
Und da gibt es eben grundsätzlich für die meisten Dienste den Grundsatz, dass eben das Herkunftsland, das Recht dieses Landes gilt und damit möglicherweise für bestimmte Fälle gar nicht das deutsche Recht anwendbar ist. Und da ist es auch so, da muss man eben dem Justizminister Maas auch ein Stück weit vorwerfen, dass er sich jetzt sehr lange mit deutschen Regeln befasst hat, er hätte als Minister des größten EU-Landes in seiner Amtszeit darauf hinwirken sollen stattdessen, dass es eben auch europäische Regeln zu dieser Frage gibt, damit solche Unternehmen wie Facebook sich nicht in Irland oder anderswo verstecken können.
"Wir müssen europäische Standards schaffen"
Engels: Kommen wir noch mal auf das Gesetz im Grundsätzlichen zurück. Facebook, Twitter und andere Social-Media-Plattformen bekommen laut Gesetz 24 Stunden Zeit, um offenkundig strafbare Inhalte zu löschen, und in komplizierten Fällen bleiben ihnen sieben Tage. Wenn wir dieses Gesetz nun nehmen, wird es dazu folgen, dass genau diese Regelung letztlich nicht umgesetzt werden wird wegen dieser Einschränkung, die Sie gerade genannt haben.
Albrecht: Ja, zumindest könnte es sein, dass Facebook sich eben aus rechtlichen Gründen, europarechtlichen Gründen vor dieser Verpflichtung drücken könnte. Und da ist es eben so, wir brauchen viel mehr europäische Standards. Es kann ja auch aus Sicht eines solchen internationalen Unternehmens schwerlich möglich sein, sich an 28 Regeln zum Beispiel auf dem europäischen Markt gleichzeitig zu halten, was die gleichen Inhalte anbetrifft.
Ich kann ja nicht sagen, da guck ich jetzt mal, nach welchem Recht ich jetzt mich mal gerade heute richte, sondern es muss rechtlich klar sein, welche Regeln gelten. Und da müssen wir europäische Standards schaffen, ansonsten werden diese Regeln nicht durchsetzbar sein. Es wäre aber richtig, klare verhältnismäßige Regeln zur besseren Verfolgung zum Beispiel rechtswidriger Inhalte zu verabschieden. Die sollten dann allerdings so ausgestaltet sein, dass das nicht im Zweifel die Meinungsfreiheit eingrenzt, wie das eben in diesem Gesetz tendenziell passiert ist.
Engels: Aber wäre das realistisch, dass sich die ganze EU hier auf Standards einigt, oder wäre nicht de facto die Folge, dass Menschen, die durch solche Verunglimpfungen leiden, das in Zukunft auch noch tun müssen?
Albrecht: Wir haben uns in vielen Bereichen, gerade was den digitalen Raum angeht, auf europäischer Ebene auf sehr gute Regeln geeinigt. Man nehme nur den Datenschutz, wo klar ist, dass ab Mai nächsten Jahres auf Facebook auch andere Unternehmen für den ganzen europäischen Markt die gleichen Datenschutzregeln zu beachten haben. Das hätte man sich ein Stück weit als Vorbild nehmen können, auch für diese Frage der Durchsetzung von zum Beispiel Löschverpflichtungen, die ja da, wo es rechtswidrig wirklich ist, auch absolut richtig wären. Das hat Herr Maas nicht gemacht, er wollte seine deutsche Regelung durchsetzen, und jetzt muss er eben damit leben, dass diese auch europarechtlich angegriffen wird und zumindest als ineffektiv dastehen wird, wenn es darum geht, dass solche Unternehmen sagen, wir sind aber auf dem europäischen Markt tätig. Und da müssen wir uns drauf einlassen.
Dass das natürlich nicht immer genauso aussehen wird, wie das vielleicht in Deutschland bisher geregelt ist, das ist doch vollkommen klar, da braucht man einen Kompromiss. Aber der ist möglich, und ich glaube auch, dass der möglich ist in dem Rahmen, den wir in Deutschland erwarten würden.
Direkte Durchsetzung der Regeln im digitalen Leben
Engels: Befürworter des Gesetzes und auch der Schnelligkeit dieses Gesetzes sagen ja, dass bislang alle Aufforderungen an die Social-Media-Plattformen, freiwillig mehr gegen Hass im Netz zu tun, letztlich verpufft sind. Sollte man dann nicht in der Tat mit diesem ersten Schritt mal mit irgendetwas beginnen, um überhaupt auch die Firmen zum Umdenken zu bewegen?
Albrecht: Das ist absolut richtig. Ich glaube auch, dass gerade Herr Maas viel zu lange gewartet hat und immer wieder mit den sozialen Netzwerken, einfach nur mit diesen riesigen Unternehmen – es sind ja die größten Unternehmen der Welt – ins Gespräch gekommen ist, ohne dass es da wirklich eine klare Verpflichtung und Rechtsdurchsetzung gegeben hat.
Ich glaube auch, dass immer noch die falsche Tendenz in diesem Gesetz zum Beispiel liegt, dass man quasi diese Unternehmen als Hilfssheriffs beauftragt. Stattdessen brauchen wir eigentlich eine viel stärkere direkte Durchsetzung auch der Regeln im digitalen Leben. Dazu muss es Gesetze geben, und deswegen ist es ein Anfang, aber der ist leider holprig geraten, und wir müssen schnell nachlegen und möglicherweise eher europäisch diese Fragen auch regeln.
Engels: Kurz zum Schluss: Angesichts der Bedenken, die Sie geäußert haben, glauben Sie, dass sich de facto überhaupt nichts ändern wird bei Hate Speech beispielsweise bei Facebook?
Albrecht: Nein, man hat jetzt schon gesehen, dass die Diskussion um dieses Gesetz, wo ja auch Facebook sich engagiert mit eigener Meinung eingebracht hat, bei diesen Unternehmen für Umlenken gesorgt hat. Es wird jetzt deutlich stärker darauf geachtet, das ist richtig so. Es ist auch gut, dass irgendwo eine Drohkulisse aufgebaut wird, dass eben ein solches Unternehmen möglicherweise auch bestraft wird, wenn es nicht ordnungsgemäß dafür sorgt, dass zum Beispiel Volksverhetzung oder wirklich schlimme Straftaten, die da begangen werden, nicht beseitigt werden. Es tut sich also was, die Frage ist nur am Ende, ob dieses Gesetz tatsächlich dann in der Praxis das entscheidende Instrument sein wird oder man deutlich darüber hinaus wird gehen müssen.
Engels: Jan Philipp Albrecht, er ist EU-Parlamentarier und Kenner bei Netzfragen. Wir sprachen mit ihm über das gestern im Bundestag beschlossene Gesetz, mit dem Hass im Internet eingedämmt werden soll. Vielen Dank für das Gespräch!
Albrecht: Gerne!
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.