Bundestag
Haushaltsausschuss befasst sich mit geplanten Milliarden-Paketen

Der Haushaltsausschuss des Bundestages befasst sich in Berlin mit den Gesetzentwürfen für das geplante Schuldenpaket. Er will konkrete Beschlussempfehlungen für die entscheidende Plenumssitzung am Dienstag erarbeiten, bei der über entsprechende Grundgesetzänderungen abgestimmt werden soll.

    Blick auf den Reichstag in Berlin
    Gesetzentwürfe für das geplante Schuldenpaket: Eine zentrale Änderung betrifft die Schuldenbremse. (picture alliance / Bildagentur-online / Schoening / Bildagentur-online / Schoening)
    100 Milliarden Euro aus dem Sondertopf sollen in den bestehenden Klima- und Transformationsfonds fließen, aus dem Klimaschutz und der klimafreundliche Umbau der Wirtschaft finanziert werden. Auch die Formulierung "Klimaneutralität bis 2045" wird mit dem Sondertopf ins Grundgesetz geschrieben.
    Der CDU-Vorsitzende und Unionskanzlerkandidat Merz äußerte sich dazu in der "Bild am Sonntag". Er stelle sich der umweltpolitischen Verantwortung, könne aber garantieren: "Ein Grüner werde ich sicher nicht." Die Union hatte zuvor in Verhandlungen darauf gedrängt, wirtschaftliche Interessen stärker zu berücksichtigen.
    Außenministerin Baerbock erklärte auf dem Landesparteitag der Grünen in Brandenburg, nun werde ein neues Kapitel grüner Politik aufgeschlagen.

    Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben gelockert

    Eine zentrale Änderung betrifft die Schuldenbremse, die künftig nicht nur für Verteidigungsausgaben gelockert wird, sondern auch für Bereiche wie Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit. Zudem sollen Mittel zur Unterstützung von Staaten bereitgestellt werden, die völkerrechtswidrig angegriffen wurden.
    Verteidigungsminister Pistorius (SPD) hatte zuletzt betont, dass Deutschland langfristig eher drei als zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für Verteidigung ausgeben müsse – eine Summe von rund 129 Milliarden Euro pro Jahr. Das neue Finanzpaket legt fest, dass Verteidigungsausgaben ab einer Höhe von einem Prozent des BIP von der Schuldenbremse ausgenommen sind.

    Länder dürfen mehr Schulden machen

    Auch im Bundesrat ist eine Zweidrittelmehrheit für die Änderung des Grundgesetzes nötig. Die Länderkammer kommt am Freitag zusammen. Dort wären dann 46 der 69 Stimmen notwendig. Landesregierungen, an denen nur CDU/CSU, SPD und Grüne beteiligt sind, kommen auf 41 Stimmen.
    Bayern hat sechs Stimmen, die Freien Wähler zeigten sich aber zuletzt skeptisch. Der Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Dobrindt, hat keine Bedenken, dass die Grundgesetzänderung im Bundesrat an Bayern scheitern könnte. In der ARD sagte er: "Der Freistaat Bayern wird diesem Paket zustimmen, da müsse man sich keine Sorgen machen." Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks sollen CSU und Freie Wähler Anfang der Woche zu einem Koalitionsausschuss zusammenkommen, um darüber zu beraten.
    Offen ist auch, wie sich Landesregierungen mit Beteiligung von FDP, Linken und BSW entscheiden. Bei Nichteinigung einer Landeskoalition ist eine Enthaltung im Bundesrat üblich. Die FDP ist in Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz beteiligt, beide Länder haben je vier Stimmen im Bundesrat.
    Diese Nachricht wurde am 16.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.