Bundestag
Haushaltsausschuss befasst sich mit geplanten Milliarden-Paketen

Der Haushaltsausschuss des Bundestags kommt heute zusammen, um sich mit den Gesetzentwürfen für die geplanten Grundgesetzänderungen zu befassen. Er will konkrete Beschlussempfehlungen für die entscheidende Plenumssitzung am Dienstag erarbeiten.

    Die gläserne Reichstagskuppel ist aus der Entfernung zu sehen.
    Blick auf die Reichstagskuppel - im Reichstag arbeitet der Bundestag. (picture alliance / Chris Emil Janßen)
    Da Union, SPD und Grüne zusammen im noch aktuellen Bundestag über eine Zwei-Drittel-Mehrheit verfügen, gilt die Grundgesetzänderung als sicher.

    Milliarden-Sondervermögen für Investitionen

    CDU/CSU, SPD und Grüne hatten sich auf die Details eines neuen Finanzpakets verständigt, das in das Grundgesetz aufgenommen werden soll. Mit dem Sondervermögen von bis zu 500 Milliarden Euro soll der Bund in die Infrastruktur und Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 investieren. Damit diese Kredite nicht unter die Schuldenbremse fallen, wird eine Grundgesetzänderung nötig.
    Wie aus der Beschlussvorlage des Haushaltsausschusses bereits hervorgeht, muss der Bundeshaushalt eine "angemessene Investitionsquote" von mindestens zehn Prozent aufweisen, um auf die Mittel des Sondervermögens zugreifen zu können. Die genaue Berechnung dieser Quote soll noch per Gesetz geregelt werden.

    Klimaneutralität bis 2045 im Grundgesetz verankert

    100 Milliarden Euro aus dem Sondertopf sollen in den bestehenden Klima- und Transformationsfonds fließen, aus dem Klimaschutz und der klimafreundliche Umbau der Wirtschaft finanziert werden. Auch die Formulierung "Klimaneutralität bis 2045" wird mit dem Sondertopf ins Grundgesetz geschrieben.
    Der CDU-Vorsitzende und Unionskanzlerkandidat Merz äußerte sich dazu in der "Bild am Sonntag". Er stelle sich der umweltpolitischen Verantwortung, könne aber garantieren: "Ein Grüner werde ich sicher nicht." Die Union hatte zuvor in Verhandlungen darauf gedrängt, wirtschaftliche Interessen stärker zu berücksichtigen.

    Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben gelockert

    Eine zentrale Änderung betrifft die Schuldenbremse, die künftig nicht nur für Verteidigungsausgaben gelockert wird, sondern auch für Bereiche wie Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit. Zudem sollen Mittel zur Unterstützung von Staaten bereitgestellt werden, die völkerrechtswidrig angegriffen wurden.
    Verteidigungsminister Pistorius (SPD) hatte zuletzt betont, dass Deutschland langfristig eher drei als zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für Verteidigung ausgeben müsse – eine Summe von rund 129 Milliarden Euro pro Jahr. Das neue Finanzpaket legt fest, dass Verteidigungsausgaben ab einer Höhe von einem Prozent des BIP von der Schuldenbremse ausgenommen sind.

    Länder dürfen mehr Schulden machen

    Auch die Bundesländer sollen von dem Schuldenpaket, das der Bundestag am Dienstag verabschieden will, profitieren. Zum einen soll die Schuldenbremse so verändert werden, dass auch die Bundesländer mehr Schulden machen können. Zum anderen sollen 100 Milliarden Euro aus dem "Schuldentopf für die Infrastruktur" an die Länder gehen.
    Zu wenig, findet etwa die Wirtschaftssenatorin aus Bremen, Vogt, von den Linken. Sie fordert Nachverhandlungen. Landesregierungen mit Beteiligung von Linken, FDP oder BSW werden mutmaßliche keine einheitliche Linie bei der Abstimmung im Bundesrat finden und sich deshalb möglicherweise enthalten. Auf Bundesebene lehnen diese Parteien das Gesetzespaket ab.
    Auch die Freien Wähler haben Bedenken. Sie regieren in Bayern zusammen mit der CSU. Der Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Dobrindt, hat keine Bedenken, dass die Grundgesetzänderung im Bundesrat an Bayern scheitern könnte. In der ARD sagte er: "Der Freistaat Bayern wird diesem Paket zustimmen, da müsse man sich keine Sorgen machen." Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks sollen CSU und Freie Wähler Anfang nächster Woche zu einem Koalitionsausschuss zusammenkommen, um darüber zu beraten.
    Diese Nachricht wurde am 16.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.