Bundesfinanzen
Haushaltssperre auf Wirtschafts-Stabilisierungsfonds Energie ausgeweitet - Ampel hält an Haushalts-Zeitplan fest

Die Bundesregierung hat die Teilsperrung des Haushalts noch einmal erweitert. Nun ist auch der Wirtschafts-Stabilisierungsfonds betroffen, aus dem auch die sogenannten Energiepreisbremsen finanziert werden, heißt es in einem Schreiben des Staatssekretärs im Bundesfinanzministerium, Gatzer, an die anderen Ministerien. Auszahlungen sind demnach nur noch mit einer Genehmigung durch das Finanzministerium zulässig.

    Eine Person dreht am Thermostat eines Heizkörpers.
    Die Teilsperrung des Haushalts wurde erweitert, allerdings sollen die Gelder für die Energie-Preisbremsen wohl in diesem Jahr dennoch fließen können. (picture alliance / pressefoto_korb / Micha Korb)
    Die Gelder für die Preisbremsen in diesem Jahr könnten nach Informationen des Deutschlandfunks dennoch fließen.
    Diese sollten noch bis Ende März laufen. Laut dem "Handelsblatt" dürfte der WSF aber vor dem Aus stehen. Die Bundesregierung wolle ihn zum Jahresende schließen, berichtete die Zeitung aus Regierungskreisen. Damit fielen im kommenden Jahr 20 Milliarden Euro an Ausgaben weg. Sollen die Energiepreisbremsen bleiben, müssten sie aus anderen Quellen finanziert werden.
    Bereits gestern Abend hatte das Finanzministerium die sogenannten Verpflichtungsermächtigungen gestoppt - und zwar für alle Ministerien. Das bedeutet, dass für die kommenden Jahre keine Finanzierungszusagen gemacht werden dürfen. Im Gegensatz dazu stehen Zahlungsermächtigungen. Sie gelten für tatsächliche Ausgaben im laufenden Haushaltsjahr und sind davon nicht betroffen.

    Ähnlichkeiten zum KTF

    Die Bundesregierung hatte den WSF 2022 zur Abfederung der Energiekrise in der Folge des Ukraine-Kriegs mit 200 Milliarden Euro ausgestattet. Aus dem Fonds wurden seitdem neben den Strom- und Gaspreisbremsen für Verbraucher etwa auch Stützungsmaßnahmen für Firmen und wichtige Gasimporteure finanziert. Bundeskanzler Scholz bezeichnete den Krisenfonds damals als "Doppel-Wumms".
    Für die Finanzierung des noch bis Mitte 2024 laufenden WSF nutze die Bundesregierung ein ähnliches Verfahren wie beim Klima- und Transformationsfonds (KTF), dessen Aufstockung vergangene Woche durch das Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt worden war. Durch die Entscheidung zu dem Klimafonds fehlen der Ampel-Koalition nun 60 Milliarden Euro für Projekte zur Energiewende in den kommenden Jahren.
    Derweil will die Ampelkoalition auch nach der Expertenanhörung des Haushaltsausschusses am Zeitplan zum Abschluss der Etatberatungen für 2024 festhalten. Die sogenannte Bereinigungssitzung werde am Donnerstag wie geplant stattfinden, meldet die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf einen Haushaltspolitiker der Koalition. Demnach waren in der Anhörung von Sachverständigen heute Bedenken vorgebracht worden, der Etatentwurf könne nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimafonds verfassungswidrig sein. Zudem sei vor einer zusätzlichen Verunsicherung in der Wirtschaft gewarnt worden, wenn geplante Investitionen nun infragegestellt würden.

    "Grob fahrlässig"

    Die Unionsfraktion im Bundestag hat von der Ampel-Koalition die Verschiebung der Abschlussberatungen über den Haushalt für das kommende Jahr verlangt. Die Bundesregierung müsse zunächst Klarheit darüber schaffen, wie sie durch das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestrichene Mittel ersetzen wolle, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Middelberg in Berlin. Alles andere wäre "grob fahrlässig".
    Diese Nachricht wurde am 22.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.