Nach Meinung des Vereins „wohnen im eigentum“, der diesen Ratgeber verfasst hat, lohnt sich Energiecontracting durchaus. „Wohnen im eigentum“ ist ein Zusammenschluss von Verbraucherschützern und Hauseigentümern. Und Rechtsanwalt Thomas Brandt ist der Verfasser des vom Bundesverbraucherschutzministerium finanzierten Ratgebers:
„Bei guten Contractingverträgen stellen wir fest, dass der Mieter unter dem Strich gleich oder weniger belastet wird mit Heizkosten als vorher. Obwohl in den Wärmekosten die Heizung mit drin ist. Das ist eine ganz tolle Sache! Es beruht auf zwei Aspekten. Einmal, der Energiecontractor kauft natürlich die Primärenergie Gas oder Öl billiger ein als der normale Hauseigentümer, kriegt einen ganz anderen Tarif. Und das Zweite ist, das muss man sich klar machen, der Contractor hat ein unternehmerisches Interesse daran, die Energie, die Wärme, die er verkauft, günstig herzustellen.“
Die Wärmeanbieter haben natürlich auch das Interesse, Gewinn bei dem Geschäft zu machen. Hier zeige sich, dass Hauseigentümer und Verwaltungen, wenn sie die Energiebereitstellung und Lieferung in eine Hand legen und Verträge mit Wärmelieferanten abschließen, oft keine Ahnung haben. Energiecontracting bietet zwar viele Vorteile. Aber auch viele Fallen. Problem Nummer eins: die Vergleichbarkeit. Der Preis für die Energie setzt sich aus einem leistungsunabhängigem Grundpreis und einem Arbeitspreis nach Energiemenge zusammen. Beim Arbeitspreis müsse darauf geachtet werden, so Thomas Brandt, dass die Anbieter jeweils von der gleichen Quadratmeterzahl ausgehen. Für den Grundpreis sollte eine feste Größe pro Monat oder Jahr vereinbart sein.
Aber genau hier lauert auch schon Problem Nummer zwei: die Laufzeit der Verträge:
„Die Verträge sind teilweise sehr lang. Sie gehen mitunter bis 25 Jahre. Und es ist völlig klar, dass ein Contractor heute nicht einen Preis festlegt, der in 25 Jahren noch gilt. Das ist auch verständlich. Das ist auch berechtigt, dass er sich dort Preisindexklauseln einbaut. Aber die haben dann möglicherweise einen Haken. Diese Preisindexklauseln sind möglicherweise so gestaltet, dass der anfängliche Preisvorteil, den Sie zum Anlass genommen haben, gerade diesen Contractor auszuwählen, schon nach fünf Jahren aufgebraucht ist durch eine sehr ungünstige Preisgleitklausel. Und nach sieben Jahren zum Beispiel stehen Sie gerade mit diesem Contractor schlechter da als mit anderen.“
Der Ratgeber für Wohneigentümer will mit einer Checkliste von 20 Punkten helfen, gute Vertragsbedingungen von schlechten zu unterscheiden. Leider sei die Bereitschaft zur Mitarbeit am Ratgeber bei den Energieleistern eher bescheiden gewesen, sagt Rüdiger Warnecke. Er ist seit zwölf Jahren Hausverwalter und hat jetzt für den Ratgeber 200 Anbieter in Deutschland um Auskunft über ihr Angebot und ihre Preise gebeten. Das Ergebnis sei ernüchternd:
„Da kam ein Rücklauf von 32 Unternehmen, die verwertbar waren. Daran kann man sehen, wie schwierig es ist, am Markt überhaupt Auskünfte zu bekommen über die Frage, wie sie ihre Dienstleistungen anbieten, über die Frage, was sie für Vertragsende-Konditionen haben, wie wird der Preis gestaltet und so weiter. Und vor allem auch eine ganz wesentliche Frage: Wo bieten sie überhaupt an?“
Nicht alle Unternehmen liefern deutschlandweit. Viele stellen nur regionales Energiecontractring zur Verfügung. Eine Übersicht liefert die heute vorgestellte Studie. Sie kann kostenlos aus dem Internet herunter geladen werden. Die Adresse ist: www.wohnen-im-eigentum.de.
„Bei guten Contractingverträgen stellen wir fest, dass der Mieter unter dem Strich gleich oder weniger belastet wird mit Heizkosten als vorher. Obwohl in den Wärmekosten die Heizung mit drin ist. Das ist eine ganz tolle Sache! Es beruht auf zwei Aspekten. Einmal, der Energiecontractor kauft natürlich die Primärenergie Gas oder Öl billiger ein als der normale Hauseigentümer, kriegt einen ganz anderen Tarif. Und das Zweite ist, das muss man sich klar machen, der Contractor hat ein unternehmerisches Interesse daran, die Energie, die Wärme, die er verkauft, günstig herzustellen.“
Die Wärmeanbieter haben natürlich auch das Interesse, Gewinn bei dem Geschäft zu machen. Hier zeige sich, dass Hauseigentümer und Verwaltungen, wenn sie die Energiebereitstellung und Lieferung in eine Hand legen und Verträge mit Wärmelieferanten abschließen, oft keine Ahnung haben. Energiecontracting bietet zwar viele Vorteile. Aber auch viele Fallen. Problem Nummer eins: die Vergleichbarkeit. Der Preis für die Energie setzt sich aus einem leistungsunabhängigem Grundpreis und einem Arbeitspreis nach Energiemenge zusammen. Beim Arbeitspreis müsse darauf geachtet werden, so Thomas Brandt, dass die Anbieter jeweils von der gleichen Quadratmeterzahl ausgehen. Für den Grundpreis sollte eine feste Größe pro Monat oder Jahr vereinbart sein.
Aber genau hier lauert auch schon Problem Nummer zwei: die Laufzeit der Verträge:
„Die Verträge sind teilweise sehr lang. Sie gehen mitunter bis 25 Jahre. Und es ist völlig klar, dass ein Contractor heute nicht einen Preis festlegt, der in 25 Jahren noch gilt. Das ist auch verständlich. Das ist auch berechtigt, dass er sich dort Preisindexklauseln einbaut. Aber die haben dann möglicherweise einen Haken. Diese Preisindexklauseln sind möglicherweise so gestaltet, dass der anfängliche Preisvorteil, den Sie zum Anlass genommen haben, gerade diesen Contractor auszuwählen, schon nach fünf Jahren aufgebraucht ist durch eine sehr ungünstige Preisgleitklausel. Und nach sieben Jahren zum Beispiel stehen Sie gerade mit diesem Contractor schlechter da als mit anderen.“
Der Ratgeber für Wohneigentümer will mit einer Checkliste von 20 Punkten helfen, gute Vertragsbedingungen von schlechten zu unterscheiden. Leider sei die Bereitschaft zur Mitarbeit am Ratgeber bei den Energieleistern eher bescheiden gewesen, sagt Rüdiger Warnecke. Er ist seit zwölf Jahren Hausverwalter und hat jetzt für den Ratgeber 200 Anbieter in Deutschland um Auskunft über ihr Angebot und ihre Preise gebeten. Das Ergebnis sei ernüchternd:
„Da kam ein Rücklauf von 32 Unternehmen, die verwertbar waren. Daran kann man sehen, wie schwierig es ist, am Markt überhaupt Auskünfte zu bekommen über die Frage, wie sie ihre Dienstleistungen anbieten, über die Frage, was sie für Vertragsende-Konditionen haben, wie wird der Preis gestaltet und so weiter. Und vor allem auch eine ganz wesentliche Frage: Wo bieten sie überhaupt an?“
Nicht alle Unternehmen liefern deutschlandweit. Viele stellen nur regionales Energiecontractring zur Verfügung. Eine Übersicht liefert die heute vorgestellte Studie. Sie kann kostenlos aus dem Internet herunter geladen werden. Die Adresse ist: www.wohnen-im-eigentum.de.