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Kommunen
Heizungsgesetz ohne Wärmeplanung nur die halbe Miete

Der Vorrang für die kommunale Wärmeplanung im Heizungsgesetz sei richtig, sagt Gerd Landsberg vom Städte- und Gemeindebund. Das Gesetz jetzt schnell entscheiden zu wollen ohne konkrete Regelungen für die Wärmeplanung, könnte später zu Problemen führen.

Oelmaier, Tobias |
Die kommunale Wärmeplanung ist ein Kernstück der Wärmewende in Deutschland. Wärmewende: Mit dem Wärmeplanungsgesetz verpflichtet der Bund jetzt die Länder, eine verbindliche Wärmeplanung zu erarbeiten und die Möglichkeiten für Fernwärmeeinbindungen zu prüfen. Derzeit sind in Deutschland etwa 14 Prozent der Haushalte an Fernwärme angeschlossen. Ein Ausbau bis auf 30 Prozent gilt als machbar. Um dem Klimaziel Genüge zu tun, müssten laut Verband kommunaler Unternehmen VKU jährlich zwischen 300.000 und 600.000 Haushalte angeschlossen werden. Eine zunehmend wichtige Rolle bei der energetischen Betrachtung von Gebäuden spielt der Primärenergiefaktor. Er beträgt 0,7 und ist somit günstiger als beispielsweise beim Einsatz von Heizöl
Gerd Landsberg vom Städte- und Gemeindebund hält das Heizungsgesetz für richtig, doch ohne die kommunale Wärmeplanung, die ein Kernstück der Wärmewende in Deutschland ist, sei es nur die halbe Miete. (IMAGO / Rainer Weisflog / IMAGO / Rainer Weisflog)