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Herkunftsnennung bei Straftätern
"An journalistische Leitlinien halten"

Woher stammt ein mutmaßlicher Straftäter? Laut einem Erlass von NRW-Innenminister Reul soll die Polizei diese Information bei Tatverdächtigen grundsätzlich weitergeben. Journalisten sollten sich jedoch in erster Linie an ihre Berufsstandards halten, so Medienwissenschaftlerin Christine Horz im Dlf.

Christine Horz im Gespräch mit Sebastian Wellendorf |
Eine Gruppe von Polizistinnen und Polizisten - im Hintergrund sind Gebäude zu sehen.
Die Polizei in NRW soll grundsätzlich die Herkunft von mutmaßlichen Straftätern nennen (imago/ Future Image/ C. Hardt)
Mit seinem Vorstoß hat der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul eine Debatte ausgelöst: Die Polizei in NRW soll bei Straftaten in Zukunft grundsätzlich die Herkunft von Tatverdächtigen nennen. Reul, der mit seinem Erlass mehr Transparenz erreichen will, sieht darin "das beste Mittel gegen politische Bauernfängerei". In den übrigen Bundesländern stößt das Vorhaben auf ein geteiltes Echo.
Für die Medienwissenschaftlerin Christine Horz findet die Debatte auf einem populistischen Nebenschauplatz statt. Daran zeige sich, "wie Politik, Medien und Gesellschaft miteinander verwoben sind".
"Polizei als Agenda Setter"
"Wenn man sich die Entwicklung in den vergangenen Monaten anschaut: Die Polizei versucht ja immer stärker im Rahmen der Nutzung von sogenannten Sozialen Medien den öffentlichen Diskurs mitzubestimmen. Man hat das gesehen bei den Ereignissen am Hambacher Forst oder auch bei "Ende Gelände", hier ist die Polizei als zweiter Agenda Setter mehr oder weniger in Erscheinung getreten."
Daran zeige sich, wie Institutionen in den journalistischen Bereich hereindrängen, sagte Horz im Deutschlandfunk. Sie empfehle jedoch, dass sich Journalistinnen und Journalisten weiterhin an die Leitlinien halten sollten, die etwa im Pressekodex festgelegt sind. Darin sei allerding gerade bei diesem Thema "die Büchse der Pandora geöffnet" worden.
So erinnerte Christine Horz daran, dass der Presserat bei den Bestimmungen zur Diskriminierung den Sachbezug durch das "öffentliche Interesse" ersetzt hat.