"Das hat natürlich unglaubliche Konsequenzen, wenn ich jetzt einem Busfahrer einen Defibrillator (einsetze) und ihm sage, hinterher dürfen sie nicht mehr den Bus fahren. Das sind ja existenzielle Dinge, die eine große Rolle spielen."
Prof.Hans-Joachim Trappe ist Direktor für Kardiologie und Angiologie am Marienhospital in Herne. Er ist einer der Autoren des neuen Positionspapiers zur Fahrtüchtigkeit von Herzpatienten. Es soll Patienten und Ärzten gleichermaßen helfen. Denn die Entscheidung, wann darf ein Herzpatient sich wieder ans Steuer setzen, ist nicht einfach:
"Es herrschte bis jetzt völlige Unklarheit – sowohl für Privat-Fahrer, als auch für Berufsfahrer, Lkw-Fahrer, Busfahrer, Taxifahrer, wann darf ich fahren, wann darf ich nicht fahren? Was ist nötig? Was ist möglich? Und wenn ich nicht fahren darf, wie lange darf ich nicht fahren? Das gilt zum Beispiel für Defibrillator-Patienten, das gilt für Patienten nach Herzinfarkt, das gilt für Schrittmacher-Patienten, für solche mit Herz-Rhythmus-Störungen."
Viele Patienten sind verunsichert, etwa wenn es darum geht, sich wieder ans Steuer zu setzen. Ihnen wollte das interdisziplinär zusammengesetzte Autorenteam helfen, betont Hans-Joachim Trappe, der auch stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung ist. Dennoch ersetzt der Ratgeber natürlich nicht das Gespräch mit dem behandelnden Arzt:
"Der entscheidende Punkt ist, dass der Herzpatient, egal was er hat, zu seinem Hausarzt geht oder zu seinem Kardiologen geht, der sollte eben über die Existenz dieses Positionspapiers wissen."
"Sodass der niedergelassene Kollege zum Beispiel sofort nachgucken kann, was darf ein Patient, ein Privat-Fahrer machen, nach einem Wechsel eines Schrittmachers. Und dann steht drin: Fahrt-Unfähigkeit für eine Woche. Das heißt, ich berate meinen Patienten, wenn das Gerät gewechselt ist, warten sie die Wundheilung ab und nach einer Woche können sie wieder Autofahren."
Der anschauliche Ratgeber ist also eine echte Hilfe für Herzpatienten und ihre behandelnden Ärzte.
Prof.Hans-Joachim Trappe ist Direktor für Kardiologie und Angiologie am Marienhospital in Herne. Er ist einer der Autoren des neuen Positionspapiers zur Fahrtüchtigkeit von Herzpatienten. Es soll Patienten und Ärzten gleichermaßen helfen. Denn die Entscheidung, wann darf ein Herzpatient sich wieder ans Steuer setzen, ist nicht einfach:
"Es herrschte bis jetzt völlige Unklarheit – sowohl für Privat-Fahrer, als auch für Berufsfahrer, Lkw-Fahrer, Busfahrer, Taxifahrer, wann darf ich fahren, wann darf ich nicht fahren? Was ist nötig? Was ist möglich? Und wenn ich nicht fahren darf, wie lange darf ich nicht fahren? Das gilt zum Beispiel für Defibrillator-Patienten, das gilt für Patienten nach Herzinfarkt, das gilt für Schrittmacher-Patienten, für solche mit Herz-Rhythmus-Störungen."
Viele Patienten sind verunsichert, etwa wenn es darum geht, sich wieder ans Steuer zu setzen. Ihnen wollte das interdisziplinär zusammengesetzte Autorenteam helfen, betont Hans-Joachim Trappe, der auch stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung ist. Dennoch ersetzt der Ratgeber natürlich nicht das Gespräch mit dem behandelnden Arzt:
"Der entscheidende Punkt ist, dass der Herzpatient, egal was er hat, zu seinem Hausarzt geht oder zu seinem Kardiologen geht, der sollte eben über die Existenz dieses Positionspapiers wissen."
"Sodass der niedergelassene Kollege zum Beispiel sofort nachgucken kann, was darf ein Patient, ein Privat-Fahrer machen, nach einem Wechsel eines Schrittmachers. Und dann steht drin: Fahrt-Unfähigkeit für eine Woche. Das heißt, ich berate meinen Patienten, wenn das Gerät gewechselt ist, warten sie die Wundheilung ab und nach einer Woche können sie wieder Autofahren."
Der anschauliche Ratgeber ist also eine echte Hilfe für Herzpatienten und ihre behandelnden Ärzte.