Das Dokument umfasst mehr als 650 Seiten und benennt Fehler und strukturelle Mängel der Sicherheitsbehörden, etwa bei der Beobachtung des Täters. Dieser war als Rechtsextremist aktenkundig, stand aber zum Tatzeitpunkt nicht mehr unter besonderer Beobachtung des Verfassungsschutzes. Im Bericht heißt es, die Gefährlichkeit des Mannes stehe rückblickend außer Frage. Insofern sei die Entscheidung, ihn nicht weiter zu beobachten, Zitat, "aus heutiger Sicht fehlerhaft". Die Frage, ob der Mord hätte verhindert werden können, lässt der Bericht offen.
Neben dem von der schwarz-grünen Koalition in Hessen beschlossenen Bericht gibt es noch drei gesonderte Bewertungen der Oppositionsfraktionen. Eine Einigung auf eine einzige Bilanz war nicht gelungen, weil die Fraktionen teils unterschiedliche Schlüsse aus der Arbeit des Untersuchungsausschusses zogen.
Diese Nachricht wurde am 14.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.