London
High Court erlaubt Wikileaks-Gründer Assange Berufung gegen Auslieferung an USA

Der juristische Streit um den Wikileaks-Gründer Assange geht weiter: Der Londoner High Court gab seinem Berufungsantrag statt. Assange erhält somit die gerichtliche Erlaubnis, gegen eine Auslieferung an die USA zu klagen.

    Demonstranten halten Plakaten mit Bildern von Julian Assange in die Luft.
    Anhänger von Julian Assange versammelten sich vor dem High Court in London. (AP / Kin Cheung)
    Zuvor hatte es vor Gericht eine mehrstündige Anhörung gegeben. Bei einer Ablehnung des Antrags hätte eine baldige Auslieferung des gebürtigen Australiers gedroht. Seine Ehefrau Stella Assange sprach von einem Wendepunkt und forderte die USA auf, das Verfahren umgehend einzustellen. Assanges Team zeigte sich erleichtert. Dies sei ein Sieg, sagte der jetzige Wikileaks-Chef Hrafnsson der Deutschen Presse-Agentur nach dem Urteil.
    Vor dem Gericht jubelten zahlreiche Anhänger von Assange, im Saal umarmten sich seine Anwälte. Sie hatten zuvor die Richter in der Anhörung davon überzeugt, dass der Australier seine Argumente in einem vollen Berufungsverfahren darlegen darf. Ein Termin dafür steht noch nicht fest, es dürfte aber nach Einschätzung von Beobachter noch einige Monate dauern.

    Assange drohen bei Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft

    Assange sitzt derzeit in einem Hochsicherheitsgefängnis in Großbritannien. Die US-Regierung will dem Australier wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Ihm drohen bis zu 175 Jahre Haft. Die US-Regierung wirft ihm vor, mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen, veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Assanges Unterstützer sehen ihn hingegen wegen der Aufdeckung von US-Kriegsverbrechen im Visier der Justiz aus Washington.
    Weitere Hintergründe zum Fall Assange können Sie hier nachlesen.
    Diese Nachricht wurde am 21.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.