Das ist durch das Grundgesetz auch so geregelt. Das Grundgesetz regelt aber auch, dass Soldaten im Inland nur in klar definierten Fällen zum Einsatz kommen dürfen – als Lehre aus den Erfahrungen der Weimarer Republik und der NS-Diktatur.
Geht es nach einigen Bundesländern, dann könnten die Befugnisse der Bundeswehr im Inland nun erweitert werden. Mit dem Argument: Seit der sogenannte Islamische Staat auch im Inland Terror verbreitet, hat sich die Situation grundlegend verändert.
Doch kann die Bundeswehr im Falle eines terroristischen Angriffs tatsächlich helfen? Benötigt die Polizei überhaupt diese Hilfe oder ist sie selber gewappnet für mögliche Terroranschläge? Und ließe sich solch ein Bundeswehreinsatz mit dem Grundgesetz vereinbaren?
Darüber diskutieren wir in der Länderzeit. Und Sie können sich beteiligen: Rufen Sie kostenfrei an unter Tel. 00800/44 64 44 65 oder schreiben Sie eine Mail an: laenderzeit@deutschlandfunk.de
Gesprächsgäste:
- Dr.Florian Herrmann, Innenpolitischer Sprecher der CSU-Landtagsfraktion in Bayern
- Michael Hüttner, SPD, Vorsitzender des Ausschusses für Inneres, Sport und Landesplanung im rheinland-pfälzischen Landtag
- Oliver Malchow, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei
- Rolf Clement, Korrespondent für Sicherheitspolitik des Deutschlandfunks
- Dr. Bengt Fuchs, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Gera, Offizier der Reserve,hat Erfahrungen beim Bundeswehreinsatz anlässlich einer Hochwasserkatastrophe gesammelt