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Hilfsfond
Mehr Geld für DDR-Heimkinder

200 Millionen statt 40 Millionen - der Hilfsfonds für ehemalige Heimkinder aus der DDR wird deutlich aufgestockt, der Bund und die ostdeutschen Länder stellen zusätzliches Geld bereit. Das kündigte Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, nach einer Sitzung von Bund- und Ländervertretern an.

    Eine Informationstafel mit der Aufschrift "Geschlossene Unterbringung" steht am 14.09.2013 neben dem Gebäude des ehemaligen Jugendwerkhofes und der heutigen "Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof" in Torgau (Sachsen).
    Eine Gedenkstätte in Torgau erinnert an das Schicksal der DDR-Heimkinder. (picture alliance / dpa / Hendrik Schmidt)
    Mit dem Geld aus dem Fonds sollen für ehemalige Heimkinder, die Spätfolgen nachweisen können, Beratungen, Therapien, Rentenersatzleistungen oder ein Ausgleich für soziale Notlagen finanziert werden. Dieser Ausgleich macht bislang mit rund 75 Prozent den Großteil aus. Deutlich mehr Betroffene als erwartet hatten einen Antrag gestellt, 3.500 sind bereits genehmigt, weitere 10.000 in Bearbeitung - die ursprünglich bereitgestellte Summe von 40 Millionen Euro war damit ausgeschöpft.
    Der Bund und die ostdeutschen Länder, die den Fonds zu gleichen Teilen tragen, einigten sich daher jetzt auf die Erhöhung. Über eine vom Bund vorgeschlagene pauschale Erhöhung gab es keine Einigung, wohl aber über eine Frist: Wer Geld aus dem Fonds erhalten will, muss dies bis zum 30. September 2014 anmelden. Diese Frist solle den Ländern mehr Planungssicherheit geben, erklärte Kleindiek.
    Schätzungen zufolge gab es in der DDR rund 400.000 Heimkinder, von denen aber nicht alle Unrecht erfuhren. Besonders leiden mussten Kinder und Jugendliche in den sogenannten Spezialkinderheimen und Jugendwerkhöfen, wo mit brutalen Mitteln versucht wurde, sie zu brechen und politisch umzuerziehen.
    Auch für ehemalige Heimkinder aus der früheren Bundesrepublik gibt es einen Fonds: Dieser umfasst den Zeitraum von 1945 bis 1975 und ist mit 120 Millionen ausgestattet. Getragen wird er zu je einem Drittel vom Bund, von den Ländern und den Kirchen, die Träger zahlreicher Heime waren.