Durch die wachsende weltweite Not als Folge der Coronakrise befürchten Fachleute einen Anstieg von Kinderarbeit. Auch anlässlich des Internationalen Tages gegen Kinderarbeit ist die Debatte um ein Lieferkettengesetz erneut in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Die Idee des Lieferkettengesetzes: Unternehmen bei den Produktionsbedingungen stärker in die Verantwortung zu nehmen.
Dabei sei eigentlich die Schulpflicht das wirksamste Mittel gegen Kinderarbeit, erklärte Barbara Küppers vom Kinderhilfswerk Terre des Hommes im Dlf. Darauf könne ein Lieferkettengesetz zwar nicht direkt einwirken, so Küppers, aber Unternehmen würden sich möglicherweise eher für eine Schulpflicht in Produktionsländern einsetzen, wenn die Gefahr von Kinderarbeit in den Lieferketten bestehe.
Jonas Reese: Frau Küppers, was würde ein Lieferkettengesetz konkret für ein Mädchen bewirken, das auf einer Kaffeeplantage in Äthiopien arbeitet?
Barbara Küppers: Wenn sie Glück hat, würde die Regierung die Schulpflicht einführen und tatsächlich auch dafür sorgen, dass alle Kinder zur Schule gehen. Wenn sie noch mehr Glück hat, würde vielleicht eine Hilfsorganisation vorbeikommen und sie bei der Arbeit entdecken und Krach schlagen. Diese Hilfsorganisation müsste recherchieren, wer diesen Kaffee kauft und dann mit diesem Unternehmen Kontakt aufnehmen und sie dazu bringen, dass sie zunächst mal anerkennen oder nicht mehr leugnen, dass Kinderarbeit in ihrer Lieferkette vorkommt.
Wenn wir ein Lieferkettengesetz hätten, dann müsste zum Beispiel ein Unternehmen, das hier Kaffee verkauft, tatsächlich analysieren, ist in dieser Lieferkette, aus der ich meinen Kaffee beziehe, das Risiko, dass Kinder arbeiten. Sie müssten also selber tätig werden, und wenn sie tatsächlich so ein Risiko sehen oder vielleicht sogar Kinder im Vorfeld finden, müssen sie Maßnahmen ergreifen. Das Ganze müssen sie transparent machen und auch berichten.
Reese: Das müssten dann Tchibo oder Jacobs, deutsche Unternehmen, dann vor Ort umsetzen, dass sie garantieren, dass in ihrer Lieferkette keine Kinderarbeit stattfindet.
Küppers: Ja, sie müssen eine Risikoanalyse machen und müssen dann angemessene Maßnahmen – angemessen ist ein wichtiges Wort in diesem Gesetz – ergreifen, und sie müssen es transparent machen und dokumentieren, dass man das auch nachvollziehen kann. Das würde sozusagen die Beweislast umkehren. Es ist sehr umstritten, ob dieses Gesetz eine tatsächliche Haftung enthalten wird. Das wäre dann theoretisch so, dass dieses Mädchen aus Äthiopien dann irgendwann auch klagen könnte auf Entschädigung.
Reese: Und warum geht sowas nicht freiwillig, warum braucht man da ein Gesetz?
Küppers: Gute Frage. Die Bundesregierung hat gerade Unternehmen, große und mittelständische Unternehmen, gefragt, wie sie es denn mit den Menschenrechten halten. Sie haben nicht mal von allen eine Antwort bekommen und kommen zu dem Schluss, dass ungefähr ein Fünftel der Unternehmen, der deutschen Unternehmen, sich überhaupt um Menschenrechte und Umweltschutz in ihrer Lieferkette kümmern, die anderen nicht. Das ist ein sehr deutliches Zeichen, dass es da Verpflichtungen braucht. Ein weiterer Punkt ist, dass das Unternehmen dann natürlich seine eigenen Standards und Mechanismen einführt, und das führt zu einem ungeheuren Wirrwarr an Standards und an Verpflichtungen bei den Zulieferern.
"Wir drängen schon lange auf ein Lieferkettengesetz"
Reese: Es gibt ja Länder, die haben so ein Gesetz oder ähnliche Gesetze oder Initiativen, zum Beispiel Frankreich, Norwegen oder Dänemark. Ist da die deutsche Bundesregierung zu zögerlich Ihrer Meinung nach?
Küppers: Ja, wir drängen schon mit vielen anderen Hilfsorganisationen und Kirchen und Gewerkschaften lange auf ein Lieferkettengesetz. Es war auch ein Entwurf angekündigt. Der wurde dann vom Wirtschaftsminister ganz kurz, bevor hier in Deutschland die Corona-Lockdowns angefangen haben, einfach einkassiert. Das hat dann nicht so wirklich jemand gemerkt. Jetzt ist die Diskussion wieder da. Die Bundesregierung hat auch angekündigt, dass sie das bei der europäischen Ratspräsidentschaft zu ihrem Schwerpunktthema machen will. Es ist also ein bisschen Hoffnung im Moment im Spiel, dass es eine Regelung in Deutschland gibt und vielleicht sogar europaweit.
Reese: Der politische Wille ist so die eine Seite, die andere Seite ist vielleicht auch die Verantwortung des Konsumenten. Ich habe vorhin noch mal geschaut, in einem normalen Supermarkt: Momentan kostet eine Packung halbes Kilo Fairtrade-Kaffee 6,99 Euro, ein normaler Biokaffee 4,79, das heißt also 2,20 Euro weniger. Wollen wir uns das einfach nicht leisten, diese 2,20 Euro, um Kinderarbeit zu vermeiden?
Zumutung für die Verbraucher
Küppers: Es gibt Leute, die können sich das nicht leisten, und sie haben als Verbraucher auch eigentlich bei den meisten Produkten kaum eine Chance, überhaupt irgendwie unterscheiden zu können. Unternehmen, die sich Fairtrade-siegeln lassen, das sind Unternehmen, die Verantwortung übernehmen und die dann wirklich auch so einen Prozess durchmachen, sich siegeln lassen und etwas teurere Produkte verkaufen. Andere tun das einfach nicht. Wir finden, dass es auch eine Zumutung ist, dass jeder einzelne Verbraucher wirklich unterscheiden soll und unterscheiden muss, wo wurden meine Sachen hergestellt. Das ist so gut wie unmöglich.
Reese: Also es ist eine politische Aufgabe, das einfach zu regeln.
Küppers: Es ist eine politische Aufgabe, und es muss auch eine Verpflichtung sein. Im Moment wehren sich ja einige Wirtschaftsverbände sehr dagegen wegen der Corona-Krise. Wir finden natürlich, dass es genau für solche Krisen verpflichtende Gesetze geben muss, wo wenigstens die grundlegenden Menschenrechte eingehalten werden.
"Schulpflicht ist eines der wirksamsten Mittel gegen Ausbeutung von Kindern"
Reese: Frau Küppers, Sie haben eingangs gesagt, das Mädchen auf einer Kaffeeplantage in Äthiopien hätte möglicherweise mit einem Lieferkettengesetz Glück, dass Äthiopien dann die Schulpflicht einführt. Welche Verbindung gibt es da zwischen dem Lieferkettengesetz und einer Schulpflicht zum Beispiel in Äthiopien?
Küppers: Erst mal gar keine. Also Schulpflicht und dass Kinder in eine Schule gehen, ist eines der wirksamsten Mittel gegen Ausbeutung von Kindern. Das ist in den letzten Jahrzehnten bestätigt worden, sämtliche Fortschritte, die weltweit gemacht worden sind, wo Kinder wirklich massenhaft aus Arbeit rausgehen konnten, haben damit zu tun, dass Schulpflichten eingeführt worden sind, dass Schulsysteme gestärkt worden sind und wirklich auch Kinder aus sehr armen Familien in die Schule gehen konnten. Ein Lieferkettengesetz wird da möglicherweise kaum Auswirkungen haben. Möglicherweise interessiert sich aber auch das eine oder andere Unternehmen dann dafür, wenn es dieses Risiko der Kinderarbeit in der Lieferkette gibt, zum Beispiel Schulsysteme zu fördern oder eine Alternative für Kinderarbeit aufzubauen.
Reese: Sie haben jetzt die Kritik der Wirtschaft schon angesprochen. Der Arbeitgeberverband zum Beispiel sagt, die Wirtschaft könne nicht die Aufgaben eines Staates übernehmen. Stimmt das nicht aber dann irgendwie auch?
Küppers: Das ist sicher richtig. Die erste Verantwortung haben tatsächlich ja die Regierungen für die Kinder in ihrem Land. Da haben sich auch eigentlich alle Regierungen der Welt, bis auf die USA, mit der Unterzeichnung der Kinderrechtskonvention vor 30 Jahr zu verpflichtet, aber jeder und jede und Unternehmen, genauso wie Verbände und einzelne Bürger, haben natürlich auch eine Verpflichtung, sich ordentlich und verantwortlich zu verhalten.
"Es geht um die grundlegenden Menschen- und Arbeitsrechte"
Reese: Anderes Argument wäre immer von deutschen Unternehmen, dass man dadurch einen Wettbewerbsnachteil erfährt, wenn in Deutschland dieses Lieferkettengesetz wirkt und in anderen Ländern nicht. Stimmt auch irgendwie.
Küppers: Stimmt auch irgendwie, aber es gibt auch Unternehmen, die sich genau mit derselben Argumentation für ein Lieferkettengesetz aussprechen, solche Unternehmen wie Kik zum Beispiel oder Lidl oder Aldi, weil sie einen Wettbewerbsnachteil sehen, wenn sie sich an bestimmte Standards halten und andere nicht.
Reese: Also ein Lieferkettengesetz quasi als Wettbewerbsvorteil.
Küppers: Ja, genau, weil es dann einheitliche Regelungen gibt für alle. Im Übrigen geht es um die grundlegenden Menschen- und Arbeitsrechte. Das sind hier keine wilden Fantasien, die da umgesetzt werden sollen, sondern wirklich grundlegende Standards.
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