Russell Bucklew hatte gesundheitliche Probleme geltend gemacht, die eine Exekution mit einem Giftcocktail quälend und schmerzhaft machen könnte. Der 46-Jährige leidet an einer angeborenen Gefäßerkrankung. Welche chemischen Substanzen in der Giftspritze sind, wollte der US-Bundesstaat Missouri nicht sagen.
Ende April war bereits eine Hinrichtung mit einem unbekannten Giftcocktail in Oklahoma schief gegangen. Dort war der Todeskandidat erst nach 43 Minuten quälendem Todeskampf gestorben - an einem Herzinfarkt. Das Gift hatte nicht so gewirkt wie geplant. Der Fall hatte landesweites Aufsehen erregt und Millionen Amerikaner empört. Präsident Barack Obama kündige daraufhin an, die Hinrichtungsmethoden überprüfen zu lassen. Die US-Verfassung untersagt aber eine "grausame und ungewöhnliche Bestrafung".
In Bucklews Fall hat der Oberste Gerichtshof der USA eine niedrigere Gerichtsinstanz angewiesen, den Fall erneut zu prüfen. Er bestätigte damit die Entscheidung eines Einzelrichters vom Vortag, die nur eine Stunde vor der geplanten Exekution ergangen war. Der zuständige Senat des Gerichts bezog sich dabei ausdrücklich auch auf die Exekution in Oklahoma.
Grausame Bestrafung verboten
Bucklews Anwälte argumentierten, die Giftspritze könnte einen Wirkstoff enthalten, der bei ihm einen Todeskampf mit schlimmen Qualen auslöse. Demnach leidet der 46-Jährige unter einer angeborenen Krankheit, die zu Hirnblutungen und extrem starken Schmerzen führen könnte.
Hintergrund sind Nachschubprobleme der USA bei den Substanzen, die zur Tötung eingesetzt werden. Europäische Hersteller der Chemikalien weigern sich, sie für Hinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Eine Reihe von US-Staaten greift jetzt auf neue Mischungen aus nicht näher benannten Quellen zurück. Die Zusammensetzung ist unbekannt. Viele Behörden halten geheim, wie sie ihre Mittel beschaffen und wer sie herstellt.
(stfr/sdö)