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Hinrichtung in den USA
Nervenkrieg um Giftspritze

Eine Stunde vor Russell Bucklews Hinrichtung setzte das höchste US-Gericht die Exekution aus. Bucklews Anwälte argumentierten, durch den Giftstoff könne ihr Mandant unnötig leiden - wie bei einer Hinrichtung Ende April, als ein Kandidat erst nach 43 Minuten unter Schmerzen starb. Doch der Aufschub dauert möglicherweise nur wenige Stunden.

    Eine Pritsche in der Todeszelle des texanischen Huntsville-Gefängnisses , Archivbild
    Eine Pritsche in der Todeszelle des texanischen Huntsville-Gefängnisses (dpa / picture alliance / Paul Buck)
    Russell Bucklew hatte sich juristisch dagegen gewehrt, die Giftspritze verabreicht zu bekommen, und dabei auf seinen Gesundheitszustand verwiesen. Ein Bezirksgericht setzte die geplante Exekution des Todeskandidaten daher nur wenige Stunden vor dem Termin aus. Doch etwa eine Stunde vor der Vollstreckung hoben Richter diese Entscheidung wieder auf, wie Lokalmedien berichteten.
    Schließlich verhinderte der Oberste Gerichtshof der USA die Hinrichtung in letzter Minute. Er will sich im Laufe des Tages des Falls annehmen, berichtete der Sender NBC. Demnach bleibt der Exekutionsbefehl bis Donnerstag, 00.01 Uhr Ortszeit, bestehen. Das bedeutet, sobald alle rechtlichen Mittel im Laufe des Tages ausgeschöpft sind, könnte Bucklew jederzeit hingerichtet werden.
    Bucklew droht laut Anwälten Hirnblutung
    Bucklews Anwälte argumentierten, die Giftspritze könnte einen Wirkstoff enthalten, der bei ihm einen Todeskampf mit schlimmen Qualen auslöse. Demnach leidet der 46-Jährige unter einer angeborenen Krankheit, die zu Hirnblutungen und extrem starken Schmerzen führen könnte. Eine "grausame und ungewöhnliche Bestrafung" verbiete die Verfassung der USA jedoch.
    Bucklew verlangte, dass seine Hinrichtung per Video aufgezeichnet wird, was nicht erlaubt wurde. Zudem bekamen seine Anwälte keine Auskünfte, welche Mittel der Staat Bucklew verabreichen will und woher die Substanz kommt.
    Aufregung um neue Wirkstoffe für die Giftspritze
    Der zum Tode Verurteilte hatte 1996 den neuen Lebensgefährten seiner Ex-Freundin erschossen und die 21-Jährige entführt und vergewaltigt. Er sagte, er bereue die Tat. Sein Fall hatte nach einer besonders qualvollen Exekution eines Mannes Ende April in Oklahoma für Aufsehen gesorgt. Der Todeskandidat starb erst nach 43 Minuten an einem Herzinfarkt.
    Hintergrund ist, dass eine Reihe von US-Staaten bei der Todesspritze auf neue Wirkstoffe aus nicht näher genannten Quellen zurückgreifen. Bei den herkömmlichen Giften gibt es erhebliche Engpässe, weil sich die europäischen Hersteller der Chemikalien weigern, sie für Hinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Da unbekannt ist, was die neuen Giftspritzen enthalten, ist auch nicht bekannt, ob diese für Hinrichtungen getestet wurden.
    (tj/stfr)