Wasilij Juzeptschuk soll sechs Rentnerinnen erwürgt haben, nur um an ihr Erspartes zu kommen. Die Mordserie hatte die Stadt Brest in Weißrussland aufgewühlt. Dass der 30-Jährige nun hingerichtet werden soll, ist für die Wenigsten dort ein Skandal, wohl aber für die internationale Gemeinschaft - und das aus mehreren Gründen. Denn erstens ist Weißrussland das einzige Land in Europa, das noch die Todesstrafe verhängt. Zweitens ist das Justizsystem dort kein Garant für einen fairen Prozess. Und drittens wird das Urteil auf möglichst unmenschliche Weise vollstreckt. Siarhej Martschyk von der weißrussischen Menschenrechtsorganisation "Wjesna", zu Deutsch "Frühling":
"Die Verurteilen erfahren erst kurz vor ihrer Hinrichtung, dass ihr Gnadengesuch abgelehnt wurde. Bis dahin warten sie wochen- oder manchmal monatelang. Die Familie wird erst im Nachhinein durch einen Brief informiert. Den Todestag bekommt sie nicht genannt. Sie erfährt auch nie, wo ihr Angehöriger begraben liegt. Über die Art der Hinrichtung gibt es keine gesicherten Informationen. Aber es heißt, die Verurteilten müssten sich hinknien und bekämen eine Kugel in den Hinterkopf."
Nicht bekannt ist auch, wie viele Menschen in Weißrussland hingerichtet werden. Offizielle Statistiken gibt es nicht. Menschenrechtler schätzen, dass in den vergangenen zwölf Jahren rund 160 Todesurteile vollstreckt wurden - also durchschnittlich mehr als 13 pro Jahr.
Die wenigsten von ihnen konnten sich richtig gegen die Vorwürfe verteidigen, so Siarhej Martschyk.
"Das Strafgesetzbuch selber ist gar nicht so schlecht. Aber die Beschuldigten wissen nicht, welche Rechte sie haben, und werden darüber nicht aufgeklärt. Und die Pflichtverteidiger werden sehr schlecht bezahlt. Viele behandeln so komplizierte Fälle wie einen Mordvorwurf deshalb nur oberflächlich."
Bei Wasilij Juzeptschuk, der nun hingerichtet werden soll, war es anders. Sein Anwalt setzte sich für ihn ein und ging an die Öffentlichkeit. Er legte dar, dass sein Mandant während der Untersuchungshaft geschlagen worden sei, um ein falsches Geständnis zu erpressen. Dies sei auch deshalb leicht gewesen, weil Juzeptschuk nicht schreiben könne und auch sonst geistig stark zurückgeblieben sei.
Alles Umstände, die den weißrussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko dazu hätten bewegen können, den Verurteilten zu begnadigen: Aber bisher ignorierte das Staatsoberhaupt die Appelle von Amnesty International und des Europarats. Auch die geforderte Abschaffung der Todesstrafe verweigert er weiterhin. Für den weißrussischen Politologen Pawel Uzow, der vor drei Jahren nach Polen flüchtete, ist das nicht verwunderlich.
"Lukaschenko führt zwar jetzt einen Dialog mit der EU. Aber er will natürlich trotzdem selbstständig und unbeeinflussbar bleiben. Er will den Druck des Staatsapparats auch nicht ein bisschen mildern und schon gar nicht dem nachgeben, was der Westen fordert. Denn so würde er - so sieht er das - Schwäche zeigen. Für einen Diktator kommt das nicht infrage."
Zumal Lukaschenko gerade hier viele Bürger hinter sich weiß. Bei einer Volksabstimmung 1995 befürwortete eine Mehrheit die Todesstrafe. Seitdem ging die Zahl der Befürworter nur leicht zurück, wie Umfragen zeigen.
Darin drückt sich ein Wunsch nach innerer Sicherheit aus, den Lukaschenko immer für sich ausgenutzt hat. Über manche Kapitalverbrechen berichten die staatlich gelenkten Medien gar nicht. Und bei den Straftaten, die bekannt werden, ist die Aufklärungsquote erstaunlich hoch.
Auf die Volksabstimmung für die Todesstrafe verweist Lukaschenko noch aus einem weiteren Grund gerne. Pawel Uzow:
"In seiner Ideologie ist eine Volksabstimmung unantastbar. Schließlich hat er sich selbst 2004 bei einem Referendum bestätigen lassen, dass er immer wieder zur Präsidentenwahl antreten kann. Er würde sich also angreifbar machen, wenn er die Todesstrafe abschaffen würde."
Eine kleine Chance hat der zum Tode verurteilte Juzeptschuk noch. Denn laut Amnesty International ist die Frist für ein Gnadengesuch noch nicht abgelaufen. Experten halten es aber für unwahrscheinlich, dass der Präsident über seinen Schatten springt. Seit seinem Amtsantritt vor 15 Jahren begnadigte Lukaschenko erst einen Todeskandidaten.
"Die Verurteilen erfahren erst kurz vor ihrer Hinrichtung, dass ihr Gnadengesuch abgelehnt wurde. Bis dahin warten sie wochen- oder manchmal monatelang. Die Familie wird erst im Nachhinein durch einen Brief informiert. Den Todestag bekommt sie nicht genannt. Sie erfährt auch nie, wo ihr Angehöriger begraben liegt. Über die Art der Hinrichtung gibt es keine gesicherten Informationen. Aber es heißt, die Verurteilten müssten sich hinknien und bekämen eine Kugel in den Hinterkopf."
Nicht bekannt ist auch, wie viele Menschen in Weißrussland hingerichtet werden. Offizielle Statistiken gibt es nicht. Menschenrechtler schätzen, dass in den vergangenen zwölf Jahren rund 160 Todesurteile vollstreckt wurden - also durchschnittlich mehr als 13 pro Jahr.
Die wenigsten von ihnen konnten sich richtig gegen die Vorwürfe verteidigen, so Siarhej Martschyk.
"Das Strafgesetzbuch selber ist gar nicht so schlecht. Aber die Beschuldigten wissen nicht, welche Rechte sie haben, und werden darüber nicht aufgeklärt. Und die Pflichtverteidiger werden sehr schlecht bezahlt. Viele behandeln so komplizierte Fälle wie einen Mordvorwurf deshalb nur oberflächlich."
Bei Wasilij Juzeptschuk, der nun hingerichtet werden soll, war es anders. Sein Anwalt setzte sich für ihn ein und ging an die Öffentlichkeit. Er legte dar, dass sein Mandant während der Untersuchungshaft geschlagen worden sei, um ein falsches Geständnis zu erpressen. Dies sei auch deshalb leicht gewesen, weil Juzeptschuk nicht schreiben könne und auch sonst geistig stark zurückgeblieben sei.
Alles Umstände, die den weißrussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko dazu hätten bewegen können, den Verurteilten zu begnadigen: Aber bisher ignorierte das Staatsoberhaupt die Appelle von Amnesty International und des Europarats. Auch die geforderte Abschaffung der Todesstrafe verweigert er weiterhin. Für den weißrussischen Politologen Pawel Uzow, der vor drei Jahren nach Polen flüchtete, ist das nicht verwunderlich.
"Lukaschenko führt zwar jetzt einen Dialog mit der EU. Aber er will natürlich trotzdem selbstständig und unbeeinflussbar bleiben. Er will den Druck des Staatsapparats auch nicht ein bisschen mildern und schon gar nicht dem nachgeben, was der Westen fordert. Denn so würde er - so sieht er das - Schwäche zeigen. Für einen Diktator kommt das nicht infrage."
Zumal Lukaschenko gerade hier viele Bürger hinter sich weiß. Bei einer Volksabstimmung 1995 befürwortete eine Mehrheit die Todesstrafe. Seitdem ging die Zahl der Befürworter nur leicht zurück, wie Umfragen zeigen.
Darin drückt sich ein Wunsch nach innerer Sicherheit aus, den Lukaschenko immer für sich ausgenutzt hat. Über manche Kapitalverbrechen berichten die staatlich gelenkten Medien gar nicht. Und bei den Straftaten, die bekannt werden, ist die Aufklärungsquote erstaunlich hoch.
Auf die Volksabstimmung für die Todesstrafe verweist Lukaschenko noch aus einem weiteren Grund gerne. Pawel Uzow:
"In seiner Ideologie ist eine Volksabstimmung unantastbar. Schließlich hat er sich selbst 2004 bei einem Referendum bestätigen lassen, dass er immer wieder zur Präsidentenwahl antreten kann. Er würde sich also angreifbar machen, wenn er die Todesstrafe abschaffen würde."
Eine kleine Chance hat der zum Tode verurteilte Juzeptschuk noch. Denn laut Amnesty International ist die Frist für ein Gnadengesuch noch nicht abgelaufen. Experten halten es aber für unwahrscheinlich, dass der Präsident über seinen Schatten springt. Seit seinem Amtsantritt vor 15 Jahren begnadigte Lukaschenko erst einen Todeskandidaten.