Unternehmer, Politiker, aber auch Behörden laden Medienvertreter zu Hintergrundgesprächen ein. Bei diesen Treffen können die Journalistinnen und Journalisten alles fragen, berichten dürfen sie über die Antworten aber nicht. Stattdessen nutzen sie die Informationen als Zusatzwissen, um Themen und Entwicklungen besser einschätzen zu können.
Oft ergäben sich in solchen Gesprächen Anstöße, um weiter zu recherchieren, sagte Frank Capellan, Korrespondent im Hauptstadtstudio des Dlf. Außerdem könne man bei den Treffen Aussagen von unterschiedlichen Seiten miteinander abgleichen und auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen. "Natürlich kann und darf ich dann auf offiziellem Wege auch nachfragen und versuchen, der Wahrheit auf die Spur zu kommen, ohne dass ich preisgebe, woher ich das berühmte Wissen im Hinterkopf dann habe."
Behörden müssen Tagesordnung offenlegen
Den Veranstaltern solcher Hintergrundgespräche ginge es oft darum, ihre eigene Arbeit im positiven Licht darzustellen. Sie wollten Themen oft ihren eigenen Dreh geben. "Man ist immer wieder gut beraten, das Ganze zu hinterfragen und gegenzuchecken", stellte Capellan klar.
Im September hatte das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil zu Hintergrundgesprächen des Bundesnachrichtendiensts gesprochen. Ein Berliner Journalist hatte geklagt, um mehr über die besprochenen Themen und die Gästeliste zu erfahren. Er bekam teilweise recht: Der Bundesnachrichtendienst müsse offenlegen, wer an den Treffen teilnehme und was auf der Tagesordnung stehe, entschieden die Richter. Ob die Behörde die Gesprächsreihe nun fortsetze, sei noch unklar, sagte Capellan.