Dabei gab es zum Teil auch innerhalb der Fraktionen unterschiedliche Haltungen. Der CDU-Abgeordnete und Initiator des Antrags, Wanderwitz, betonte, der deutsche Staat könne die AfD nicht länger ertragen, ohne langfristig irreparablen Schaden an seiner Substanz zu nehmen. Sein Parteikollege Amthor warnte hingegen vor der Gefahr, dass sich die AfD bei einem Scheitern des Verfahrens ein - so wörtlich - demokratisches Gütesiegel anhefte, das ihr nicht zustehe.
Weiterer Antrag will zunächst Gutachten
Neben dem Gruppenantrag gab es einen weiteren Antrag, der von zahlreichen Grünen-Abgeordneten getragen wird. Darin ist zunächst ein Gutachten vorgesehen, um eine mögliche Verfassungswidrigkeit der AfD zu prüfen. Renate Künast erklärte als Wortführerin der Antragsteller, selbst wenn der Verfassungsschutz die Partei als extremistisch einstuft, erfülle das noch nicht das Kriterium der Verfassungswidrigkeit, das für ein Antragsverfahren benötigt werde.
In der Debatte wurde auch die Politik der AfD zum Teil scharf kritisiert. So betonte etwa der SPD-Abgeordnete Lindh, nicht die AfD definiere, was das Volk sei, sondern die Verfassung und die Gesetze.
Vertreter der AfD bezeichneten die gesamte Debatte als absurd. Der AfD-Abgeordnete Brander wurde nach der Debatte wegen mehrfacher Beleidigung anderer Parlamentarier mit einem Ordnungsruf verwarnt. Die Anträge wurden zur Beratung an die Ausschüsse verwiesen.
Hohe Hürden für Parteiverbot
Die Hürden für ein Parteiverbot sind hoch. Eine Partei kann laut Grundgesetz nur verboten werden, wenn sie die "freiheitlich demokratische Grundordnung" beeinträchtigen oder beseitigen will und damit verfassungswidrig ist. Zudem muss es konkrete Anhaltspunkte dafür geben, dass ein Erreichen der verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint. Beantragen können ein Verbot der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung.
Die AfD insgesamt wird vom Verfassungsschutz derzeit als rechtsextremistischer "Verdachtsfall" betrachtet. Die Landesverfassungsschutzbehörden in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt stufen die Partei dort als gesichert rechtsextremistisch ein.
Diese Nachricht wurde am 31.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.