Archiv

Hochschulen
Kabinett will Kooperationsverbot lockern

Die Bundesregierung will das Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Hochschulbereich lockern. Dafür muss aber das Grundgesetz geändert werden - und die Grünen knüpfen ihre Zustimmung an Bedingungen.

    Außenansicht eines Universitätsgebäudes bei Nacht mit hellerleuchteten Fenstern, im Vordergrund der Schriftzug "Universität".
    Die Bundesregierung hat die Lockerung des Kooperationsverbots im Hochschulbereich auf den Weg gebracht. Die Minister von Union und SPD beschlossen heute, dass Bund und Länder "außer einzelnen Vorhaben in Zukunft auch längerfristig Hochschuleinrichtungen in Fällen von überregionaler Bedeutung gemeinsam fördern können", hieß es auf der Internetseite des Bundesbildungsministeriums. Dafür muss Artikel 91b des Grundgesetzes geändert werden. Das geht nur mit einer Zweidrittelmehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat.
    Das Kooperationsverbot in der Bildung zählt zu den umstrittensten Änderungen der Föderalismusreform von 2006 und sollte ursprünglich den Ländern mehr Handlungsfreiheit geben. Seitdem darf der Bund nicht investieren, wo allein die Länder zuständig sind: Bei den Schulen und Hochschulen. Deshalb können bislang nur außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gemeinsam institutionell gefördert werden. Die Hochschulen kann der Bund lediglich mit einzelnen befristeten Programmen wie dem Hochschulpakt und der Exzellenzinitiative unterstützen.
    Die geplante Korrektur bezieht sich nur auf den Wissenschaftsbereich, also etwa auf die Zusammenarbeit von Hochschulen und außeruniversitären Forschungsinstituten. Die SPD scheiterte bei den Koalitionsverhandlungen mit ihrer Forderung, die Bund-Länder-Zusammenarbeit auch auf den Schulbereich auszudehnen. Bundesbildungsministerium Johanna Wanka (CDU) begründete ihre Ablehnung im DLF-Interview mit den fehlenden Gemeinsamkeiten der Länder im Schulbereich. "Wenn es eine gemeinsame Länderposition gibt, denke ich, dann wäre ich auch sehr gesprächsbereit", sagte sie.
    Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU)
    Wanka: Das Kooperationsverbot und die Entlastung beim Bafög sind ein Paket. (picture alliance / dpa/ Bernd von Jutrczenka)
    Verknüpfung mit Entlastungen beim Bafög
    Ob es tatsächlich zu der angestrebten Verfassungsänderung kommt, hängt von den sieben Landesregierungen ab, in denen die Grünen mitregieren. Enthalten sich diese Bundesländer bei der Abstimmung im Bundesrat, gilt die Verfassungsänderung als gescheitert. Die Grünen begrüßen die Pläne zwar, fordern aber für ihre Zustimmung ein Entgegenkommen bei der Finanzierung der Schulen.
    Bildungsministerin Wanka verknüpft die Grundgesetzänderung ihrerseits mit der geplanten Entlastung der Länder beim Bafög. Komme es nicht zur Änderung des Grundgesetzes, werde der Bund gemäß der Absprache von Union und SPD auch nicht den Länderanteil an den Bafögkosten übernehmen. Es handele sich um ein Paket, erklärte Wanka. Die Spitzen der Regierungskoalition hatten sich Ende Mai darauf geeinigt, dass der Bund die Milliardenkosten für das Bafög künftig allein trägt. Bislang entfallen 65 Prozent der Kosten auf den Bund und 35 Prozent auf die Länder. Letztere haben sich verpflichtet, die freigewordenen Gelder zweckgebunden in Bildung und Wissenschaft zu investieren.
    Aktueller Wortlaut Grundgesetz Artikel 91b, Absatz 1:
    "(1) Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung zusammenwirken bei der Förderung von:
    1. Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung außerhalb der Hochschulen;
    2. Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen;
    3. Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten.
    Vereinbarungen nach Satz 1 Nr. 2 bedürfen der Zustimmung aller Länder.
    Geplanter neuer Wortlaut:
    "Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken. Vereinbarungen, die im Schwerpunkt Hochschulen betreffen, bedürfen der Zustimmung aller Länder. Dies gilt nicht für Vereinbarungen über Forschungsbauten einschließlich Großgeräten." (Quelle: Bundesbildungsministerium, Entwurf als PDF)
    (hba/jcs)