Archiv

Hochschulen
Umstrittene Rüstungsforschung

Das Verteidigungsministerium steckt jährlich über 50 Millionen Euro in die militärische Forschung an deutschen Hochschulen. An den Universitäten ist diese Rüstungsforschung umstritten. Denn viele von ihnen haben sich mit einer "Zivilklausel" zu friedlicher Forschung verpflichtet.

Armin Himmelrath im Kollegengespräch mit Benedikt Schulz |
Eine Drohne vom Typ RQ-1 Predator, von der Creech-Luftwaffenbasis im Bundesstaat Nevada, startet vor blau-grauem Himmel vom Flughafen Rafael Hernandez, bei Aguadilla, Puerto Rico, am 28.01.2010. (U.S. Air Force photo by Tech. Sgt. James Harper)
Wissenschaftliche Forschung fließt oft in militärische Technik ein - wie beispielsweise im Fall von Kampfdrohnen (picture alliance / James Harper)
Verschlusssache Rüstungsforschung: Welche Summen deutsche Hochschulen und Forschungseinrichtungen vom Bundesverteidigungsministerium für militärische Forschung erhalten, will die Bundesregierung nicht öffentlich machen. Sie gibt nur eine allgemeine Größenordnung an.
Fördermittel können Stellen sichern
Die Forschungsaufträge und-projekte lägen aber "deutlich" im zweistelligen Millionenbereich. Dies ginge aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervor, sagte Armin Himmelrath im Dlf. Schätzungen gingen in die Richtung von "über 50 Millionen Euro, die im laufenden Jahr in verschiedene Universitäten hineingegeben werden".
Auch wenn dieser geschätzte Betrag von 50 oder 60 Millionen Euro auf verschiedene Projekte an unterschiedlichen Hochschulen verteilt werde, sei er nicht geringzuschätzen: "Wenn ein kleines Forschungsprojekt 500.000 Euro oder eine Million Euro bekommt, kann es damit schon sehr lange und sehr gut arbeiten."
Nicht nur Stellen, sondern auch die Existenz eines ganzen Forschungsinstituts könnten damit gesichert werden. Andererseits flössen viele dieser Fördermittel in außeruniversitäre Institute wie beispielsweise die Fraunhofer Gesellschaft.
Widerspruch zur "Friedenspflicht"
An den Universitäten werde diese finanzierte Forschung kontrovers diskutiert, da sie dem Bekenntnis zur "Friedenspflicht" widerspreche. Universitäten könnten und müssten selbst über diese sogenannte Zivilklausel in ihrer Grundordnung entscheiden; viele Universitäten lehnten Forschung zu militärischen Zwecken grundsätzlich ab.
Schwierig: das Problem "dual use"
Das zentrale Problem sei jedoch: "Viele Forschungsergebnisse können militärisch oder nicht militärisch genutzt werden". Dafür stehe der in Expertenkreisen verwendete Begriff "dual use". Insofern entschieden sich auch Hochschulen mit Zivilklausel manchmal für Rüstungsforschungsprojekte - weil die Ergebnisse eben auch "nicht militärisch" genutzt werden könnten.
Die Diskussion werde aber auch auf der Länderebene geführt. So habe beispielsweise das Land Nordrhein-Westfalen die bislang geltende Zivilklausel abgeschafft. Im Land Berlin werde dagegen gerade ihre Einführung diskutiert: Auf Länderebene "gibt es da keine Einheitlichkeit", so Armin Himmelrath.