Senatssprecherin Richter erklärte nach einer Senatssitzung, die Möglichkeit zur Exmatrikulation von Studenten solle für bestimmte Fälle wieder eingeführt werden. Berlin ist nach ihren Angaben derzeit das einzige Bundesland, in dem Studenten nicht als Strafe exmatrikuliert werden können. Der rot-rot-grüne Vorgängersenat hatte diese Sanktionsmöglichkeit im Jahr 2021 abgeschafft. Seitdem kann höchstens ein dreimonatiges Hausverbot verhängt werden.
Vor gut einer Woche war ein jüdischer Student der Freien Universität von einem propalästinsischen Kommilitonen in Berlin-Mitte auf der Straße geschlagen und getreten worden. Das Opfer erlitt Knochenbrüche im Gesicht. Die Staatsanwaltschaft geht von einem gezielten Angriff und einem antisemitischen Hintergrund aus. Inzwischen hat die Universität den Täter mit einem dreimonatigen Hausverbot belegt.
Diese Nachricht wurde am 13.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.