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Hochschulpolitik
Bundesrat stimmt Lockerung des Kooperationsverbots zu

Bund und Länder dürfen bei der Förderung der Hochschulen künftig enger zusammenarbeiten. Das entsprechende Gesetz passierte heute den Bundesrat in Berlin. Die Grundgesetzänderung zur Lockerung des sogenannten Kooperationsverbotes beschloss die Länderkammer einstimmig. Im November hatte bereits der Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt.

Von Christiane Habermalz |
    Der Bundesrat kommt heute in Berlin zur letzten Sitzung vor der Wahl zusammen
    Der Bundesrat beschloss auch BAföG-Erleichterungen für die Länder. (picture alliance / dpa / Rainer Jensen)
    "Sachsen - ja. Sa-Anh - ja. Schleswig-Holstein - ja. Thüringen - Ja."
    "So, damit stelle ich fest, dass das Haus einstimmig der Änderung des Grundgesetzes zugestimmt hat, und wir damit eine lange Debatte jedenfalls insoweit zum Abschluss geführt haben."
    Alle Bundesländer stimmten heute der Änderung von Artikel 91b des Grundgesetzes zu, mit der das sogenannte Kooperationsverbot gelockert wurde. Allerdings nur für den Hochschulbereich. Für SPD und Grüne war heute daher auch nur ein erster Schritt getan, langfristig müsse der Bund den klammen Ländern auch bei der Finanzierung der Schulen beispringen können.
    "Wir beschließen heute die längst überfällige Korrektur eines Fehlers, der meines Erachtens nicht ernsthaft bestritten werden kann. Aber das kann noch nicht alles gewesen sein. Konsequent und gut wäre es, das Kooperationsverbot insgesamt zu streichen",
    formulierte der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil heute die Position der meisten rot-grün regierten Länder. Doch dagegen stemmten sich nicht nur die CDU/CSU, Bundesländer wie Sachsen, Bayern und Hessen, sondern auch der grüne Ministerpräsident Wilfried Kretschmann. Mit der heutigen Grundgesetzänderung ist es dem Bund ab 2015 möglich, langfristig in die Förderung von Hochschulen einzusteigen - bislang war dies nur über kurzfristige Vereinbarungen und Pakte möglich, die mühsam, alle paar Jahre zwischen Bund und Ländern neu ausgehandelt werden mussten. Für die chronisch unterfinanzierten Universitäten jedes Mal eine Zitterpartie.
    Lob aus dem Hochschulbereich
    "Jetzt ist die Möglichkeit, dass es anders gehen kann. Das bedeutet zum Beispiel, wenn wir über die Fortsetzung der Exzellenzinitiative sprechen, über die Ausgestaltung, dann kann man jetzt ganz anders darüber nachdenken, nicht wieder neuer Wettbewerb, kurze Zeit, sondern überlegen, wo geht der Bund langfristig hinein",
    verkündet Bundesbildungsministerin Johanna Wanka, CDU. Lob für die Grundgesetzänderung kam umgehend aus dem Hochschulbereich. Hochschulrektoren-Präsident Horst Hippler sprach von einem "Sieg der Vernunft", es sei ermutigend, dass eines der größten Hemmnisse für eine auskömmliche Finanzierung der Universitäten nun endlich beseitigt sei. Auch Bernhard Kempen vom Deutschen Hochschulverband begrüßte die Entscheidung. Ob sich nun tatsächlich für die Hochschulen viel ändere, müsse abgewartet werden.
    "Jetzt müssen diese Pakte noch mit Leben gefüllt werden. Und ehrlich gesagt, da liegen ja eigentlich die Probleme. Die liegen nicht so sehr auf der rechtlichen, sondern auf der inhaltlichen Ebene. Und da hätte ich schon noch einiges auf dem Wunschzettel stehen, wo ich denke, das müssten Bund und Länder mal anpacken."
    Klar ist: Einfach wird es nicht
    Was das genau sein könnte, da gehen die Erwartungen weit auseinander. Klar ist: Einfach wird es nicht. Denn künftige gemeinsame Förderprogramme müssen "überregionale Bedeutung" haben - und sie müssen die Zustimmung aller 16 Bundesländer finden. Manche befürchten daher jetzt schon eine Förderung nach dem Gießkannenprinzip, nach dem Motto: Jeder will was abhaben vom Kuchen. Bildungspolitiker der großen Koalition sehen für die Zukunft vor allem ein wichtiges Aktionsfeld: den wissenschaftlichen Nachwuchs und den meist prekär bezahlten universitären Mittelbau.
    "Das Befristungsunwesen werden wir uns noch mal genauer anschauen, und ich sag jetzt schon: Dort wo wir Geld geben, werden wir das nicht mehr auf Dauer akzeptieren",
    so der bildungspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Albert Rupprecht. Bundesbildungsministerin Wanka sieht jetzt aber erst mal die Länder am Zug: Die hatten sich ihre Zustimmung im Bundesrat einiges kosten lassen: Ab Januar 2015 übernimmt der Bund die Kosten für das BAföG, die Ausbildungsförderung für Schüler und Studierende, allein. Dadurch werden in den Ländern Mittel von insgesamt 1,2 Milliarden Euro frei für Investitionen in Bildung, insbesondere in Hochschulen. Damit könnten über 10.000 Dauerstellen geschaffen werden, sagte Wanka.