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Hochschulpolitik
Kein Kooperationsverbot, mehr BAföG

Um die Grundfinanzierung an den Hochschulen zu verbessern, will der Bund ab dem kommenden Jahr auch den Länderanteil am BAföG übernehmen. Damit werden auf Länderseite rund 1,2 Milliarden Euro frei. Eine Summe, die bei vielen Einrichtungen Begehrlichkeiten weckt.

Von Stefan Maas |
    Formular für den Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
    Die Lockerung des Kooperationsverbotes wurde on den Parteivorsitzenden von Union und SPD mit der BAföG-Erleichterung für die Länder verknüpft. (dpa/picture alliance/Jan-Peter Kasper)
    Eigentlich gebe es gar kein Kooperationsverbot im Hochschulbereich, betont Bundesbildungsministerin Johanna Wanka gerne. Im Gegenteil, es gebe sogar mehr Kooperation denn je, nur dürfe sie eben nicht institutionell sein bislang. Und nicht dauerhaft. Zeitlich befriste und projektbezogene Förderung sei ja auch in den vergangenen Jahren möglich gewesen.
    "Und genau diese zwei Punkte wollen wir jetzt mit der Grundgesetzänderung ändern, damit wir zukünftig besser und unkomplizierter zusammenarbeiten können", sagte die CDU-Politikerin heute Morgen im Deutschlandradio Kultur. Denn Programme wie etwa der Hochschulpakt, der den ewig klammen Hochschulen helfen soll mit der ständig steigenden Zahl von Erstsemestern fertig zu werden - und für dessen Fortführung sich Wanka und ihre Länderkollegen erst vor Kurzem ausgesprochen haben, seien wichtig. Eine weitere entscheidende Frage sei aber auch:
    "Wie kann man die Grundfinanzierung in den Ländern, in den Hochschulen verbessern. Wie kann man die Grundfinanzierung stärken. Und das geht eben nicht über befristete Programme."
    Die Antwort der Bundesregierung: Ab dem kommenden Jahr übernimmt der Bund auch den Länderanteil am BAföG. Rund 1,2 Milliarden Euro. Damit wären die Länder finanziell entlastet und hätten zum ersten Mal seit Jahren wieder die finanziellen Möglichkeiten, Dauerstellen an Universitäten zu schaffen, sagt Ernst Dieter Rossmann, der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion. Die Politik tue ihren Teil dazu:
    "Dafür wollen wir das Wissenschaftszeitvertragsgesetz ändern. Und wir wollen auch mehr Stellen schaffen, sodass man da dauerhaft als junger Nachwuchswissenschaftler sich auf eine wissenschaftliche, auf eine forschende, auf ein Management, auf eine praktische Arbeit vorbereiten kann."
    Auch die Schulen hoffen auf einen Teil der frei werdenden Gelder
    Allerdings hoffen auch die Schulen auf einen Teil der frei werdenden Gelder. Auch das ist im Bereich des Möglichen, sagt die Bundesbildungsministerin:
    "Die Vereinbarung der drei Parteichefs war, dass das Geld eingesetzt werden kann im Hochschulbereich und im Schulbereich. Also es ist legitim, wenn die Länder Mittel davon in den Schulen einsetzen. Wobei die Grundintention war, die Grundfinanzierung der Hochschulen zu stärken. Es ist eine Riesenchance, die es viele viele Jahre nicht gab."
    Familienministerin Manuela Schwesig, SPD, sieht noch einen weiteren Verwendungszweck für die Mittel, die die Länder zukünftig wieder zur Verfügung haben:
    "Ich habe mich dafür eingesetzt, dass Bildung nicht nur heißt, in Schulen und Hochschule. Sondern mit diesem Geld kann jetzt dauerhaft in die Kita-Qualität investiert werden."
    Viele Begehrlichkeiten. Die Hochschulen fürchten deshalb, dass ihnen von dem frei werdenden Geld nicht genug bleiben wird, die Grundfinanzierung also nicht besser wird.
    Um die Situation in allen Bildungsstufen zu verbessern, hätten SPD, Grüne und Linke das Kooperationsverbot lieber ganz abgeschafft.
    "Es ist für den Wissenschaftsbereich sicher wichtig, dass das Kooperationsverbot fällt. Wir müssen es aber endlich auch für Bildung fallenlassen, damit Inklusion, damit Ganztagsschulen weiter ausfinanziert werden können" sagt Kai Gehring, der hochschulpolitische Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion.
    Da aber spielen Teile der Bundesregierung nicht mit. Und auch in den Ländern gibt es Wiederstand dagegen, das Kooperationsverbot auch für den schulischen Bereich aufzuheben. Auch im Grün-Rot regierten Baden-Württemberg. Und von den Grünen hängt es mit ab, ob es tatsächlich zur geplanten Verfassungsänderung kommt. Enthalten sich im Bundesrat zu viele Länder, in denen die Grünen an der Regierung beteiligt sind, scheitert sie. Um das zu verhindern, wurde die Lockerung des Kooperationsverbotes von den Parteivorsitzenden von Union und SPD mit der BAföG-Erleichterung für die Länder verknüpft. Ohne Grundgesetzänderung keine Entlastung.
    Bei den Grünen führt das zu Unmut. Sie wollen die beiden Reformen entkoppeln. Denn sie sind nicht nur unzufrieden damit, dass das Kooperationsverbot nur in Teilen gelockert werden soll. Sie kritisieren auch die BAföG-Reform, über die ebenfalls heute in namentlicher Abstimmung entschieden werden soll. Die sieht vor, dass das die Fördersätze und Einkommensfreibeträge zum Wintersemester 2016/17 angehoben werden sollen. Dann soll es statt derzeit 670 Euro maximal 735 Euro BAföG im Monat geben. Der hochschulpolitische Sprecher der grünen Fraktion, Kai Gehring, will mehr: "Also, die BAföG-Reform muss vorgezogen werden und die Sätze müssen deutlich höher rauf."
    Um zehn statt um sieben Prozent. Und das schon ab April 2015.