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Hochschulquartett: Mehr Macht für den Bund

Zwei neue Wörter im deutschen Grundgesetz könnten das Verhältnis zwischen Bund und Hochschulen bald nachhaltig verändern. Noch beschränkt Artikel 91b die Bundesförderung auf wissenschaftliche Vorhaben. Künftig sollen es "Einrichtungen und Vorhaben" sein, wenn es nach Bundesbildungsministerin Annette Schavan geht. Die CDU-Politikerin will sich nicht mehr auf kurzfristige Projektförderung reduzieren lassen. Sie plant den großen Wurf, will die rechtlichen Möglichkeiten schaffen, auch universitäre Institutionen zu fördern.

Moderation: Christian Floto |
    Seit der Föderalismusreform 2006 war dies dem Bund untersagt. Setzt sich Frau Schavan jetzt durch, rüttelt das an den Grundfesten der Verfassung, die bisher Bildung eindeutig zur Ländersache macht und ein sogenanntes Kooperationsverbot für den Bund erlassen hat. Doch die Bundesbildungsministerin sieht darin eine Gefahr für die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Forschung im internationalen Vergleich. Auch die 2017 auslaufende Exzellenzinitiative soll somit eine Zukunft bekommen.

    Für das Brot-und-Butter-Geschäft, also die alltägliche Finanzierung der Hochschulen, sollen jedoch weiterhin die Länder zuständig bleiben. Und genau die sind nicht alle begeistert. Bayern zum Beispiel fürchtet einen Machtzuwachs für den Bund. Der Opposition im Bundestag geht die Reform dagegen nicht weit genug. Sie fordert die Ausdehnung der Gesetzesänderung auf die Schulen. Gemeinsam mit den Grünen will die SPD den Vorschlag Frau Schavans im Herbst im Bundestag ablehnen, obwohl sie mit der grundsätzlichen Richtung einverstanden ist.

    Die Gäste:

    - Dr. Jörg Dräger, Geschäftsführer Centrum für Hochschulentwicklung, CHE

    - Prof. Jürgen Hesselbach, Präsident der TU Braunschweig

    - Prof. Dr. Dieter Lenzen, Präsident der Universität Hamburg

    - Prof. Dr. Johanna Wanka, Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur