Studienerfolg soll ein zentraler Indikator für erfolgreiche Hochschulen werden, so will es das geplante Hochschulzukunftsgesetz von NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze. Dazu wurde unter anderem das 14-Punkte-Paket "Erfolgreich studieren" entwickelt, zu dem der Förderwettbewerb "Guter Studienstart" gehört. Vier Konzepte zeichnete die Ministerin heute in Düsseldorf aus, mit denen Fachhochschulen und Universitäten den Einstieg für Studierende erleichtern und Orientierung geben möchten. Diese sollen vor allem helfen, die Abbrecherquote unter den Studenten zu senken, sagt Svenja Schulze:
"Wenn wir aber, wie zum Beispiel in den Ingenieurwissenschaften an den Universitäten, fast die Hälfte der Studierenden auf dem Weg verlieren, dann läuft eindeutig etwas schief. Und diese Verschwendung von Talent und Steuergeld wollen nicht länger hinnehmen. Auch hier ist der gute Studienstart ein Schlüssel und ein Bestandteil der Rezeptur gegen den Studienabbruch."
Einstieg für Studierende erleichtern
Dem versucht zum Beispiel ein Gemeinschaftsprojekt der RWTH und der FH Aachen vorzubeugen. Um den Einstieg in die Ingenieurwissenschaften zu erleichtern, bieten beide Hochschulen in einem Vorbereitungssemester Orientierungstutorien, Präsentationen zu den möglichen Studiengängen und gemeinsame Lerngruppen an. Erst danach müssen Einsteiger ihr geeignetes Fach wählen, erklärt Projektrektor Norbert Janz von der FH Aachen:
"Das heißt, das Besondere ist für mich dabei, dass es um Studienorientierung und -vorbereitung geht, ohne dass sich die Studierenden festlegen müssen auf den genauen Studiengang und auf die Hochschulform."
Preisgeld als willkommener Geldsegen
Jeweils gut 1,2 Millionen Euro für die nächsten vier Jahre bekommen die prämierten Hochschulen als Preisgeld. Für viele sicherlich ein willkommener Geldsegen in Zeiten knapper Kassen. Doch ob erfolgreiches Studieren durch das geplante Gesetz der Wissenschaftsministerin befördert wird, daran gibt es vor allem an den Hochschulen Zweifel. Denn stärker als bisher will das Land durch das neue Gesetzt in Form von verbindlichen Hochschulverträgen und Rahmenvorgaben auf die Entwicklung der Hochschulen Einfluss nehmen. Für Norbert Janz von FH Aachen ist das nicht notwendig:
"Dass das Ministerium als solches, oder dass die Politik und die Gesellschaft ein höheres Interesse daran, dass wir mehr Studierende erfolgreich zum Abschluss führen, das empfinde ich als durchaus berechtigt, und daran müssen wir ja auch arbeiten. Aber da bedarf es nicht unbedingt Rahmenvorgaben, um das zu gestalten."
Ähnlich sieht das Holger Burckhart, Rektor der Universität Siegen. Die Hochschulen hätten bislang gut und vor allem flexibel auf die veränderten Anforderungen reagiert und so zuletzt den Ansturm nach dem doppelten Abiturjahrgang erfolgreich gemeistert:
"Das schaffen wir, weil wir uns selbst sicherlich auch als bester Problemberater zur Verfügung stehen und nicht durch ministerielle Vorgaben eingeschränkt werden."
Hochschulen bleiben bei ihrer harschen Kritik
Im April hat die NRW-Wissenschaftsministerin das Gesetz in den Landtag eingebracht. Doch auch bei der jüngsten Expertenanhörung blieben die Hochschulen bei ihrer harschen Kritik. Sie fürchten um ihre Autonomie, sehen sich bereits am Gängelband des Ministeriums, das künftig stärker durch Rahmenvorgaben in Haushalts- und Wirtschaftsfragen und die Bindung von finanziellen Mitteln an bestimmte Leistungen in die Entwicklung der Hochschulen eingreifen will. Für die Studierenden sind dagegen andere Aspekte wichtiger. Sie unterstützen die Pläne, flexiblere Studienmodelle und ein Teilzeitstudium zu ermöglichen. Sie sehen ihren Studienerfolg weniger durch das geplante Gesetz beeinflusst, sagt Georg Vonhasselt, AStA-Vorsitzender der RWTH Aachen:
"Letztlich ist es gar nicht so viel, was sich für Studierende negativ verändert. Also das haben wir angeprangert. Was wir immer noch nicht so ganz sehen, ist dann sozusagen der nächste Schritt, der Übergang vom Bachelor- und Master-Studium. Da hätten wir uns durchaus gewünscht, dass man da Weg findet, den Übergang noch gleitender zu gestalten. Bisher hat man eben nicht die Chance, schon das Masterstudium zu beginnen, wenn man den Bachelor noch nicht komplett abgeschlossen hat."
Überarbeitung des Gesetzes erwartet
Hochschulen und Wissenschaftsministerium sind weiter in der Diskussion. Und die Rektoren setzen darauf, dass es im Gesetz, das nach der Sommerpause im Landtag verabschiedet werden soll, noch einige Änderungen geben wird, so auch Holger Burckhart von der Universität Siegen:
"Wir bleiben da im Gespräch. Das geht ja jetzt seinen parlamentarischen Weg. Letzte Woche war die Anhörung, da haben wir unsere Punkte noch mal vorgetragen. Und wir sind jetzt auf die Überarbeitung des Gesetzes gespannt."