Nach Urteil zu Nazi-Parole
Höckes Verteidigung legt Revision ein

Das Verfahren gegen den AfD-Politiker Höcke wegen Verwendung einer Nazi-Parole geht in die nächste Instanz.

    Björn Höcke, Vorsitzender der Thüringer AfD, ist in einer Verhandlungspause durch die geöffnete Tür des Gerichtssaals im Landgericht zu sehen.
    Der Thüringer AfD-Chef Höcke ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er eine verbotene NS-Parole verwendet hat. (picture alliance / dpa / Hendrik Schmidt)
    Höckes Anwalt bestätigte, dass die Verteidigung Revision gegen das Urteil des Landgerichts Halle vom Dienstag eingelegt hat. Höcke war zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Thüringer AfD-Fraktionschef in einer Wahlkampfrede seiner Partei im Mai 2021 wissentlich eine Parole der SA verwendet hat.
    Durch das Einlegen einer Revision geht der Fall nun an den Bundesgerichtshof. Dieser prüft das Urteil nur auf Gesetzesverletzungen - es werden also nicht noch einmal Beweise erhoben. Höcke hatte die Vorwürfe gegen ihn bis zuletzt zurückgewiesen.
    Diese Nachricht wurde am 16.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.