Es ist Bundesinnenminister Thomas de Maiziere, der für das Bundeskabinett die geplante Strafrechtsverschärfung beim Wohnungseinbruch rechtfertigt.
"Wer mit einem Wohnungseinbruch in die Privatsphäre anderer Menschen eindringt, ist ein Verbrecher. Eine solche Tat verunsichert die Betroffenen zutiefst und nimmt ihnen – neben dem wirtschaftlichen Schaden – das Gefühl der Geborgenheit an einem Ort, wo es ihnen am wichtigsten ist."
Zuständig in der Bundesregierung ist Justizminister Heiko Maas, SPD. Treibende Kraft hinter der Verschärfung aber sind seit vielen Monaten CDU und CSU. Über Jahre war die Zahl der Wohnungseinbrüche gestiegen, 2015 war sie so hoch wie seit den 90er-Jahren nicht mehr. Im vergangenen Jahr allerdings ging die Zahl der Taten erheblich zurück, bundesweit um zehn Prozent. Gleichzeitig waren immer mehr Einbruchsversuche erfolglos. Offenbar sind Wohnungen also immer besser gesichert.
"Aber 150.000 Wohnungseinbrüche sind immer noch viel zuviel", sagt der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann. Und zählt auf, was nun an Verschärfungen geplant ist:
"Einbrecher müssen künftig mit einem Jahr Mindeststrafe rechnen, das heißt, eine Mindeststrafe von zwölf Monaten Gefängnis. Wohnungseinbrüche können künftig nicht mehr so einfach eingestellt werden und wir verbessern die Ermittlungsmethoden, um Einbrecher schneller überführen zu können."
Kritik an der Tendenz zu höheren Strafrahmen
Umstritten ist vor allem die höhere Mindeststrafe. Gleichzeitig wird dem Richter die Möglichkeit genommen, eine Tat als minder schweren Fall milder zu bestrafen, wenn das Opfer die Wohnung dauerhaft privat nutzt. Der deutsche Richterbund kritisiert die Tendenz zu immer höheren Strafrahmen ebenso wie der Deutsche Anwaltverein. Strafverschärfungen würden die Strukturen der Organisierten Kriminalität nicht aufbrechen, glaubt auch Frank Tempel von der Partei die Linke, selbst gelernter Kriminalbeamter. Und auch die rechtspolitische Sprecherin der Grünen Katja Keul kritisiert, im Strafrecht müsse immer das Prinzip des mildesten Mittels gelten, Strafen nur da verschärft werden, wo das wirke.
"Das schreckt keinen Täter ab. Das größte Problem bei Einbruchdiebstählen ist die geringe Aufdeckungsquote. Jetzt soll mir mal einer erklären, wenn ich den Täter nicht habe, was es dann nützt, eine höhere Strafdrohung ins Gesetz zu schreiben."
Tatsächlich liegt die Aufklärungsquote unter 17 Prozent. Das sieht auch die Große Koalition. Bundesjustizminister Heiko Maas mahnt selbst: Allein die Gesetze zu verschärfen, werde nicht ausreichen. Entscheidend seien höhere Aufklärungsquoten und schnelle Erfolge. Wie die Opposition fordern auch Politiker der Großen Koalition mehr Polizei und zeigen auf die Länder. Mehr Aufklärung erhofft man sich aber auch von mehr Zugriffsbefugnissen der Polizei auf Telekommunikationsdaten – die unabhängig neben der Strafverschärfung stehen. Man werde derzeit oft der Täter nicht habhaft, klagt der Bundesinnenminister.
"Im Kampf gegen den Wohnungseinbruch ist es daher ein großer Schritt nach vorne, dass die Ermittlungsbehörden künftig auch die Standortdaten und die Verbindungsdaten abfragen und herausfinden können, von wo aus Verdächtige telefoniert haben, Internetverbindungen genutzt haben."
Möglichkeit zur Funkzellenabfrage
Das ist zwar auch bisher schon möglich, allerdings nur, wenn die Ermittler schon ausreichend Hinweise auf organisierte Kriminalität haben. Für besonders schwerwiegende Einzelfälle soll auch öfter als bisher die sogenannte Funkzellenabfrage möglich sein, die Abfrage also, wer zur Zeit der Tat mit seinem Mobiltelefon in der Umgebung eingeloggt war. Das Instrument ist besonders umstritten, weil immer auch eine Vielzahl Unbeteiligter betroffen ist. In der Koalition zeigt man sich zuversichtlich, dass der Bundestag schon in der kommenden Woche über die Verschärfungen beraten kann.