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Hoeneß-Prozess
"Ein Freispruch ist nicht möglich"

Morgen (10.03.2014) beginnt am Landgericht München II der Steuerhinterziehungsprozess gegen Uli Hoeneß. Ein Freispruch sei undenkbar, sagt Bayern-Korrespondent Michael Watzke. Der Präsident des FC Bayern hoffe auf "mildernde Umstände", damit er mit einer Bewährungsstrafe davonkommt - und nicht ins Gefängnis muss.

Bayern-Korrespondent Michael Watzke im Gespräch mit Philipp May |
    Auf Steuerhinterziehung in Millionenhöhe stehe laut BGH-Urteil aus dem Jahr 2008 eigentlich Gefängnishaft, erklärt Michael Watzke. Da das Finanzamt Hoeneß' Selbstanzeige nicht anerkannt hat und es laut Staatsanwaaltschaft um rund drei Millionen Euro geht, sehe es also schlecht aus für den FC Bayern-Präsidenten. Ein Freispruch sei in keinem Fall möglich.
    Hoeneß hoffe nun auf "mildernde Umstände", so Watzke, um nur mit einer Bewährungsstrafe davonzukommen. Schließlich habe er sich aus eigenem Antrieb angezeigt. Allerdings stehe der Vorwurf im Raum, Hoeneß sei nur aktiv geworden, weil er geglaubt habe, dass Journalisten des "Stern" ihm auf die Schliche gekommen seien.
    Ob Uli Hoeneß diesen Vorwurf entkräften kann, wird sich laut Watzke vielleicht schon am morgigen ersten Prozesstag zeigen, auch ein Urteil bereits kommenden Donnerstag sei nicht unwahrscheinlich. Sollte Uli Hoeneß danach nicht ins Gefängnis müssen, geht Michael Watzke davon aus, dass die Anteilseigner des FC Bayern weiter zu ihrem Präsidenten stehen werden.
    Das vollständige Gespräch können Sie bis mindestens 09. September 2014 als Audio-on-demand abrufen.