Vor dem Landgericht München sagte Staatsanwalt Achim von Engel, Hoeneß sei der Steuerhinterziehung überführt. Die von ihm Anfang 2013 eingereichte Selbstanzeige sei unvollständig gewesen und damit unwirksam.
"Eine wirksame Selbstanzeige, die die Verfolgung verhindern würde, liegt nicht vor." Eine Selbstanzeige müsse zumindest so viele Angaben erhalten wie eine Steuererklärung. "Das ist bis heute nicht der Fall", betonte von Engel.
Für Hoeneß spreche zwar, dass er ein Geständnis abgelegt habe, nicht vorbestraft sei und unter einer großen psychischen Belastung stehe. Der Prozess habe einen "gewaltigen medialen Wirbelsturm" ausgelöst, Hoeneß habe öffentlich am Pranger gestanden. Gewichtige Milderungsgründe, die eine Bewährungsstrafe rechtfertigten, seien das aber nicht.
Verteidiger: Höchstens Bewährungsstrafe
Die Verteidigung hat höchstens eine Bewährungsstrafe für ihren Mandanten gefordert. Der Anwalt des Präsidenten des FC Bayern München, Hanns W. Feigen, sagte, auch für den Fall, dass das Gericht Hoeneß' Selbstanzeige für nicht wirksam halte, sei eine Bewährungsstrafe "tat- und schuldangemessen".
Gestern hatte die Verteidigung die Steuerschuld in Höhe von 27,2 Millionen Euro anerkannt. Sie setzt anders als die Staatsanwaltschaft auf die Gültigkeit der Selbstanzeige ihres Mandanten.
Die gut 27 Millionen Euro basieren auf Berechnungen der Steuerfahndung Rosenheim. Das Gros davon entfällt auf unversteuerte Devisengeschäfte des Wurstfabrikanten in den Jahren 2003 bis 2009.