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Hoffnung für die Geprellten

Im vergangenen April wurde Flexstrom zahlungsunfähig. Die rund 600.000 Kunden des insolventen Billigstromanbieters haben noch bis zum 30. Dezember Zeit, ihre Vorauszahlungen zurückzuverlangen. Über die Erfolgsaussichten wurde auf einer Gläubigerversammlung in Berlin gesprochen.

Von Dieter Nürnberger | 25.09.2013
    Diese Frage lässt sich aus Sicht der Gläubiger, die heute Vormittag an dieser Versammlung teilnehmen, natürlich recht eindeutig beantworten: Sie wollen ihr Geld zurück. Sie wollen also jene Gelder zurück, die sie dem Billigstromanbieter Flexstrom bezahlt haben. Deren Werbespruch hieß übrigens bezeichnenderweise "verboten günstig". Im April stellte Flexstrom den Insolvenzantrag, einige Tage späten folgten auch noch Tochterfirmen des Unternehmens. Es geht bei den meisten der rund 600.000 ehemaligen Kunden um Beträge im dreistelligen Bereich, also um einige hundert Euro.

    Zur Gläubigerversammlung kamen denn auch maximal vielleicht einhundert oder etwas mehr Personen. Und - wie angedeutet - die Beweggründe sind stets die gleichen.

    "Fast jeder Bekannte erzählte uns damals, die seien pleite. Ja, das Geld war weg. Neulich bekamen wir Post von einem Anwalt, der hat sich der Sache angenommen und nun hoffen wir, dass wir zumindest etwas zurückbekommen. Wenn es nicht alles ist, nun gut. Aber das meiste hätten wir schon gerne zurück. Das sind für mich Verbrecher. Sie haben viel Geld von uns kassiert und das wollen wir jetzt zurück haben. Ich habe einen ganz normalen Tarif gehabt. Die Firma Flexstrom hat zwei Jahre lang meine Überschüsse nicht zurückgezahlt. Konkret: Ich habe weniger verbraucht, als die angesetzt haben. Dieser Differenzbetrag sollte normalerweise ja automatisch jedes Jahr zurückbezahlt werden. Das haben sie einfach nicht gemacht - es geht um 750 Euro."

    Im Grunde geht es hier exemplarisch auch um die vielen Fallstricke, die in den Vertragsbedingungen einiger Billiganbieter auf dem Strom- oder Energiemarkt lauern können. So haben Verbraucherschützer ja stets davor gewarnt, sich von Bonusmodellen anlocken zu lassen. Die gelten meist nur für das erste Bezugsjahr, danach verteuert sich der Strom dann meist erheblich. Auch vor Vorauszahlungen für einen ganzes Jahr, wurde ja stets gewarnt.

    Der Insolvenzverwalter, das ist der Anwalt Christoph Schulte-Kaubrügger, hat nun die meisten der ehemaligen Kunden direkt angeschrieben. Die heutige Versammlung ist eine reine Informationsveranstaltung. Wichtig für alle ehemaligen Kunden von Flexstrom oder auch deren Unternehmenstöchtern, wie Flexgas oder Löwenzahn Energie, ist es nun, einen entsprechenden schriftlichen Antrag für Forderungen gegenüber dem Pleiteunternehmen einzureichen. Wer bislang keine Post bekommen hat, kann einen solchen Antrag noch bis Jahresende stellen. Forderungen können aber nur über ein bestimmtes Formular, welches der Insolvenzverwalter den betroffenen Ex-Kunden zuschickt, geltend gemacht werden. Wer bislang keine Post bekommen hat, muss selbst aktiv werden.

    Die große Frage ist natürlich, was denn am Ende für die ehemaligen Kunden übrig bleibt. Der Insolvenzverwalter geht davon aus, dass es zumindest etwas zurückgibt. Aber: Zum einen sind die Ex-Kunden nicht die einzigen Geprellten, das können auch Netzbetreiber sein, durch deren Netz der Strom geleitet wurde. Wie viel Geld die Gläubiger also jeweils wiedersehen, ist noch völlig offen. Denn bei einem Insolvenzverfahren stehen die einfachen Kunden mit ihren Ansprüchen relativ weit hinten. Vorrangig werden erst mal andere Gläubiger bedient, etwa das Finanzamt, wenn es hier noch Forderungen geben sollte.

    Aufgrund der Komplexität des Verfahrens rechnen die Experten auch nicht vor 2017 mit einem Ergebnis.