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Holocaust-Gedenken
Lammert kritisiert späte Aufarbeitung der "Euthanasie"

Im Bundestag und in vielen Landtagen ist mit einer Gedenkstunde an die Millionen Opfer des Nationalsozialismus erinnert worden. Gedacht wurde in diesem Jahr besonders der mindestens 300.000 Menschen mit körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen oder unheilbaren Krankheiten, die das NS-Regime töten ließ.

    Bundesratspräsidentin Malu Dreyer (l-r, SPD), Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Bundespräsident Joachim Gauck, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, während des Holocaust-Gedenkens im Bundestag am 27.01.2017.
    Holocaust-Gedenkstunde im Bundestag (picture alliance / Bernd von Jutrczenka/dpa)
    Bundestagspräsident Lammert sagte in der Gedenkstunde des Bundestags, der in diesem Zusammenhang verwendete Begriff der "Euthanasie" beschreibe beschönigend die Tötung von nicht lebenswert erachteten Menschen. Diese Sprache der Barbarei zeige die Barbarei des Geistes.
    Lange Zeit habe die Aufarbeitung der Tötung von Kranken und Behinderten nicht stattgefunden, kritisierte Lammert und forderte, sich mit dem Schicksal der Opfer der "Euthanasie"-Morde zu befassen. "Erst Einzelschicksale lassen erkennen, was unschuldigen Menschen angetan wurde."
    Viele wurden zu Komplizen der Nazi-Verbrechen
    Auch in der NS-Zeit habe es nur wenig Aufbegehren gegen die systematische Tötung der als "lebensunwert" verunglimpften Kranken und Beeinträchtigten gegeben. Viele hätten sich damals uneingestanden zum Komplizen dieser Verbrechen gemacht. Durch die "Euthanasie" sei der hippokratische Eid, der Ärzte zur Hilfe und Erhaltung von Leben verpflichtet, pervertiert worden, betonte Lammert.
    Man frage sich, was hätte verhindert werden können, "wenn mehr Menschen aufbegehrt und zu ihren ethischen Prinzipien gestanden hätten". Schätzungen zufolge wurden mindestens 300.000 Menschen während des Nationalsozialismus im Rahmen der "Euthanasie"-Programme ermordet.
    "Unfassbare Menschenverachtung"
    Der Parlamentspräsident erinnerte auch an die Wannseekonferenz, auf der "mit unfassbarer Menschenverachtung" die Organisation des dann folgenden Massenmordes ausgearbeitet worden sei. Das Töten mit Gas sei zuerst an den Opfern der "Euthanasie" erprobt worden, sagte Lammert. Zwischen diesem Massenmord und dem Völkermord an den Juden gebe es daher einen engen Zusammenhang. Hunderte Ärzte und Krankenpfleger hätten ihr Tun bruchlos in den Vernichtungslagern der Nationalsozialisten fortgesetzt.
    Anlass des heutigen Gedenkens ist der Jahrestag der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz am 27. Januar 1945. Im Jahr 2005 riefen die Vereinten Nationen den Tag zum internationalen Holocaust-Gedenktag aus.
    Intervention des thüringischen Landtagspräsidenten gegen Höcke
    In vielen Landtagen ist heute ebenfalls der Opfer des Nazi-Regimes gedacht worden. An der Zeremonie im thüringischen Landtag wollte auch AfD-Fraktionschef Björn Höcke teilnehmen, der zuvor mit seinen Äußerungen zur NS-Vergangenheitsbewältigung viel Kritik ausgelöst hatte. Er hatte am Morgen bereits den Plenarsaal betreten, verließ diesen jedoch nach einer Unterredung mit Landtagspräsident Christian Carius wieder, wie DLF-Landeskorrespondent Henry Bernhard berichtete. Carius erklärte, er habe Höcke gesagt, "dass seine Anwesenheit als Provokation empfunden würde". Höcke habe das akzeptiert.
    Gestern hatte Carius den AfD-Politiker zur Klarstellung seiner Äußerungen aufgefordert und ihm nahegelegt, sich für die "Verletzungen", die er bei den Opfern der nationalsozialistischen Verbrechen ausgelöst habe, um Entschuldigung zu bitten. Höcke hatte erklärt, er sei falsch verstanden worden.
    Höcke ist auch zur unerwünschten Person für die Kranzniederlegung in der KZ-Gedenkstätte Buchenwald am Nachmittag erklärt worden. Weil Höcke trotz einer Ausladung seine Teilnahme ankündigte, will die Stiftung nach Informationen von Bernhard von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Höcke hatte an Stiftungsdirektor Volkhard Knigge geschrieben, "es steht Ihnen schlicht nicht zu, zu entscheiden, wer für ein Verfassungsorgan an dieser offiziellen Gedenkveranstaltung teilnimmt und wer nicht".
    (kis/hba)