"Arbeitsstättenverordnung", kurz ArbStättV: Tippt, telefoniert und kalkuliert ein Arbeitnehmer regelmäßig am heimischen Schreibtisch, gilt die etwas sperrig anmutende gesetzliche Regelung auch Zuhause. Und zwar ohne Einschränkungen. Der Arbeitgeber soll damit sicherstellen, dass das Homeoffice den Standards entspricht, die auch im Büro gelten. Vom ergonomisch geformten Schreibtischstuhl bis zum Lichteinfall auf den Bildschirm, erklärt Tobias Werner, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
"Zum Beispiel auch die Frage, wie groß ist ein Arbeitszimmer, wie sieht es mit der Sonneneinstrahlung aus. Das ist unter normalen Bedingungen im Betrieb alles klar geregelt, welche Pflichten der Arbeitgeber hat und das betrifft auch das Homeoffice."
Darf der Arbeitgeber in die private Wohnung?
Verstößt der Arbeitgeber gegen diese Regelungen, handelt er ordnungswidrig. Er muss also - einmalig - überprüfen, dass seine Heimarbeiter an ihrem Schreibtisch keinen gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt sind. Eigentlich. Denn es gilt die in der Verfassung garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung.
"Ohne weiteres muss der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber nicht in die Wohnung lassen. Wie allerdings kann ein Arbeitgeber dann seiner Mitwirkungspflicht und Überwachungspflicht nachkommen? Also das ist dann eine Sache inwieweit Arbeitnehmer und Arbeitgeber da zusammen arbeiten."
Ein weiterer Fallstrick beim Homeoffice: Wann ist ein Unfall in den Privaträumen des Arbeitnehmers ein Arbeitsunfall - wann also zahlt die gesetzliche Unfallversicherung? Die Frage ist nicht ganz so einfach zu beantworten - und hat immer mal wieder Gerichte bis zum Bundessozialgericht beschäftigt.
"Was im normalen Arbeitsalltag im Büro versichert ist, der Gang zur Toilette oder zur Teeküche, ist im privaten Bereich nicht der Fall, sagt das Bundessozialgericht ganz klar. Was natürlich versichert ist, der Gang zum Faxgerät, man rutscht aus, bricht sich das Bein, auf dem Weg zum Drucker."
Es geht ums gegenseitige Vertrauen
Letztlich geht es beim Homeoffice vor allem um mehr gegenseitiges Vertrauen, sagt Arbeitsrechtler Werner. Schließlich kann ein Arbeitgeber auch nicht kontrollieren, wie viele Stunden seine Mitarbeiter vor dem heimischen Bildschirm sitzen.
"Natürlich gilt das Arbeitszeitgesetz auch im Homeoffice-Bereich, das heißt, dass Überstunden nur in gewissem Maße zulässig sind, Ruhepausen einzuhalten sind. In der Regel wird der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber beauftragt, die Arbeitszeiten aufzuschreiben - aber das ist mit viel Vertrauen verbunden."
Von diesem Mehr an Vertrauen profitieren aber nicht nur die Arbeitnehmer, die sich durchs Homeoffice lästige Pendelei ersparen und so oft auch Familie und Job besser unter einen Hut bekommen: Jedenfalls die Mütter, eine neue Studie der Hans Böckler Stiftung kommt zu dem Ergebnis, dass Mütter im Homeoffice drei Stunden mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen, während Väter zuhause mehr Überstunden machen.
Arbeiten im Homeoffice ist effizienter
In der Regel arbeiten Menschen im Homeoffice mehr und effizienter, sagt auch Karl Brenke. Er forscht für das arbeitnehmernahe Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung zum Thema Homeoffice - und sieht noch viel Potential.
"Die Arbeitgeber haben eigentlich keine Nachteile, sie könnten die Produktivität erhöhen, sie müssen es nur tun wollen!"
Doch das fällt vielen Unternehmen schwer. Und so arbeiten derzeit lediglich zwölf Prozent der Beschäftigten im Homeoffice. 40 Prozent könnten dies tun, wovon wiederum zwei Drittel gerne zuhause arbeiten würden.
Mit dem Wechsel zum Homeoffice ist ein Paradigmenwechsel verbunden, sagt Brenke. Entscheidend ist nun, was rauskommt: Die Leistung und nicht mehr die Zeit, die man im Büro verbringt. Das festzulegen sei kein Problem.
Es geht nicht um die Zeit, die man im Büro verbringt
"Das Problem ist, dass manch ein Vorgesetzter fürchtet, dass er Ansehen und Einfluss verliert, wenn seine Untergebenen einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit zuhause verbringen und nicht mehr in Greifweite sind."
Dass nun Arbeitgeberverbände - auch mit Verweis auf die arbeitsrechtlichen Hürden - wie die Arbeitsstättenverordnung, vor einem Rechtsanspruch auf Heimarbeit warnen, hält Brenke für ein bisschen kleinkariert.
"Man darf jetzt nicht diese Debatte über Homeoffice dadurch versuchen, abzuwürgen, dass man sagt, hier müssen gewisse Arbeitsstandards sein, die sehr, sehr penibel bemessen werden, da würde man sehr weit übers Ziel hinausschießen und eine Kleinkariertheit an den Tag legen, die nicht angemessen ist."
Er selbst ist jedenfalls großer Fan der Arbeit am heimischen Laptop. Drei von fünf Arbeitstagen forscht der Ökonom von zuhause aus.