Günther Beckstein (CSU) betonte im Deutschlandfunk, dass Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Staates stünden. Dies sei im Grundgesetz festgehalten. Es bestehe auch keinerlei Zweifel, dass die Väter der Verfassung mit Ehe die Verbindung von Mann und Frau gemeint hätten, da zu dieser Zeit ausgelebte Homosexualität noch eine Straftat gewesen sei.
Heute ist es laut Beckstein gesellschaftlicher Konsens, die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zu akzeptieren. Die Koalitionsvereinbarung von Union und SPD sehe vor, rechtliche Benachteiligungen vollständig abzubauen. Trotzdem müsse man in der Diskussion um völlige Gleichstellung mit der Ehe auch konservativere Meinungen wie die der saarländischen Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) akzeptieren. Die Politikerin hatte Homosexualität in die Ecke von Inzest und Polygamie gerückt. Diese Sichtweise ist laut Beckstein nicht sinnvoll, aber durch die Meinungsfreiheit in Deutschland geschützt.
Das Interview in voller Länge:
Dirk-Oliver Heckmann: Soll gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit gegeben werden zu heiraten? Darüber wird intensiv diskutiert, seit die irische Bevölkerung es mit großer Mehrheit so entschieden hat. In Deutschland besteht bekanntlich nur das Institut der sogenannten eigengetragenen Lebenspartnerschaft. Die Ehe ist gleichgeschlechtlichen Paaren hierzulande verwehrt. Nun meldete sich die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer von der CDU zu Wort mit einer womöglich unbedachten Äußerung, die auch auf dem evangelischen Kirchentag in Stuttgart diskutiert wird.
Wir hätten gern mit Frau Kramp-Karrenbauer ein Interview zum Thema geführt; leider war ihr das nicht möglich, uns dieses Interview zu geben. Deshalb freuen wir uns umso mehr, mit Günther Beckstein sprechen zu können, ehemals Ministerpräsident und Innenminister Bayerns, auch ehemals Vizepräses der Synode der EKD. Schönen guten Morgen nach Athen, wo wir Sie erreichen, Herr Beckstein.
Günther Beckstein: Ja, guten Morgen.
Heckmann: Herr Beckstein, wie sinnvoll ist es, gleichgeschlechtliche Paare und Homosexuelle in die Nähe von Inzest und Polygamie zu rücken?
Beckstein: Die konventionelle und traditionelle Vorstellung war natürlich, dass Homosexualität etwas ist, was gegen Moralvorstellungen und übrigens bis vor etlichen Jahrzehnten auch in Deutschland sogar gegen das Strafrecht verstoßen hat. Das sind natürlich ganz herkömmliche traditionelle Vorstellungen, die ich deswegen auch nicht für etwas völlig Unmögliches halte. Wir hatten mal in Deutschland den Paragrafen 175 Strafgesetzbuch, der die gleichgeschlechtliche Liebe unter auch volljährigen Männern unter Strafe gestellt hat. In der Zwischenzeit ist das einem breiten gesellschaftlichen Konsens gewichen, dass die Liebe unter gleichem Geschlecht auch bei Volljährigen völlig zu respektieren ist, und deswegen hat ja auch die Koalitionsvereinbarung vorgesehen, rechtliche Benachteiligungen zum Beispiel im Steuerrecht vollständig abzubauen.
Heckmann: Rechtliche Benachteiligungen abzubauen, zum Beispiel im Steuerrecht, aber eben nicht die Lebenspartnerschaft mit der Ehe gleichzustellen beziehungsweise homosexuellen Paaren die Ehe zu öffnen.
Beckstein: In der Tat. Auch unsere Vorstellung der CSU lautet, wir haben den Artikel 6 des Grundgesetzes, wo ganz eindeutig festgehalten ist, dass Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Staates stehen, und zwar war das die herkömmliche Ehe und Familie.
"Muss letzten Endes das oberste deutsche Verfassungsgericht klären"
Heckmann: Wer sagt das, dass damit die herkömmliche Ehe gemeint ist? Denn die Ehe selber ist im Grundgesetz nicht definiert.
Beckstein: Das ist natürlich nach der historischen Auslegung des Grundgesetzes so, denn als die Väter des Grundgesetzes diesen Begriff genommen haben, war noch im Strafgesetz der Paragraf 175 enthalten. Daraus wird jedenfalls von den Juristen geschlossen, dass die herkömmliche Auslegung die ist, dass die Ehe hier in der herkömmlichen Weise gemeint ist, also zwischen Mann und Frau. Es gibt natürlich in der Zwischenzeit viele, die das erweitern wollen, aber das muss letzten Endes das Grundgesetz oder das oberste deutsche Verfassungsgericht letztlich klären.
Heckmann: Und das wäre nicht zum ersten Mal, dass das Verfassungsgericht zu dieser Frage Stellung nimmt. Da gab es ja schon eine ganze Reihe von Urteilen. Aber Sie sagten ja selber gerade, dass die Gesellschaft sich verändert, die Einstellungen sich verändern, die Akzeptanz für verschiedene Lebensformen sozusagen. Weshalb sollte das nicht auch jetzt auf diesen Bereich zutreffen und weshalb schadet es der Ehe, wenn sie gleichgeschlechtlichen Paaren gegenüber geöffnet wird?
Beckstein: Auch die Haltung, die wir in der bayerischen Staatsregierung über lange Jahre eingenommen haben, hat geheißen, der besondere Schutz von Ehe und Familie verlangt, dass es mehr geschützt wird als andere Lebensformen. Deswegen hat damals, wie ich noch in der Staatsregierung war, die Staatsregierung auch damals sogar beschlossen, gegen bestimmte Regelungen des Bundes vor das Verfassungsgericht zu ziehen, und wir wissen alle, dass das Verfassungsgericht damals anders entschieden hat.
"Man muss auch darüber diskutieren können, dass es ganz herkömmliche Familienbegriffe gibt"
Heckmann: Beim Lebenspartnerschaftsgesetz. Dagegen waren Sie vorgegangen.
Beckstein: So ist es, ja. Und die Konsequenz ist, dass bei der jetzigen Koalitionsvereinbarung auch mit den Stimmen der CSU verabredet wurde, rechtliche Benachteiligungen vollständig abzubauen.
Heckmann: Jetzt kann man ja so oder so der Meinung sein, ob es jetzt sinnvoll ist und notwendig, die Ehe zu öffnen auch für gleichgeschlechtliche Paare. Trotzdem: Ich würde gern noch mal auf meine Eingangsfrage zurückkommen wollen. Wie sinnvoll ist es denn, diese gleichgeschlechtlichen Paare und Homosexuelle in die Nähe von Inzest und Polygamie zu rücken, so wie es Frau Kramp-Karrenbauer getan hat? So zumindest wurde sie verstanden.
Beckstein: Ich halte das nicht für sinnvoll. Ich werbe aber auch dafür, dass es eine Meinungsfreiheit bei uns gibt, die auch das, was zum Beispiel vor 20, 30 Jahren noch die ganz vorherrschende Meinung war, nicht völlig ins Absurde verunglimpft, sondern man muss einfach auch darüber diskutieren können, dass es ganz herkömmliche Familienbegriffe gibt, auch wenn in der Zwischenzeit das Recht weitergegangen ist und auch sich die gesellschaftlichen Vorstellungen sehr weit entfernt haben. Wir wissen alle, dass die Mehrheit der Bürger sagt, man sollte die Lebenspartnerschaften, im Volkstum als die Homo-Ehe bezeichnet oder die Lesben-Ehe, gleichstellen, aber darüber muss dann auch offen diskutiert werden und es müssen auch konservativere Meinungen wie die von Frau Kramp-Karrenbauer oder von anderen akzeptiert werden.
"Die Gesellschaft hat sich verändert"
Heckmann: Konservativere Meinungen müssen akzeptiert werden. Würde das aus Ihrer Sicht auch für jemanden gelten, der sagt, so wie es vor 20, 30 Jahren noch der Fall gewesen ist, dass Homosexualität eine Krankheit ist?
Beckstein: Die Frage, ob Homosexualität heilbar ist und bei allen oder bei einzelnen, das wird breiter diskutiert. Ich meine, dass wir hier alle ein Stück abrüsten sollten, auch diejenigen, die die völlige Gleichstellung verlangen und dann sofort wild aufjaulen, wenn jemand eine andere Meinung hat. Ich sehe das ziemlich nüchtern und sage, die Gesellschaft hat sich verändert. Sie wissen alle, dass es in der evangelischen Kirche deswegen hier harte Auseinandersetzungen um die Frage gegeben hat, ob gleichgeschlechtliche Partnerschaften in den Pfarrhäusern akzeptiert werden, denn schließlich sagt die Bibel ganz eindeutig sehr Negatives über die Frage der Homosexualität. Aber die gesellschaftlichen Einstellungen können sich ändern und haben sich geändert, und dass das auch im Recht seinen Niederschlag findet, ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass es in internationalen Vereinbarungen heißt, dass niemand wegen seiner sexuellen Orientierung auch benachteiligt werden darf.
Heckmann: Das heißt aber trotzdem, wenn ich Sie richtig verstehe und Sie auf diese Meinungsfreiheit pochen, auch in diesem Punkt, wenn jemand nach wie vor sagt, Homosexualität sei eine Krankheit, das ist aus Ihrer Sicht dann auch von der Meinungsfreiheit gedeckt und ist zu akzeptieren?
Beckstein: Ich halte es für falsch, aber ich meine, dass darüber diskutiert werden kann.
Heckmann: Günther Beckstein war das, ehemals Ministerpräsident und Innenminister Bayerns, zur Frage, ob die Ehe gleichgeschlechtlichen Paaren geöffnet werden soll. Die Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer hatte darüber eine Diskussion losgetreten. Herr Beckstein, danke ihnen für Ihre Zeit!
Beckstein: Bitte schön!
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.