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HSH-Nordbank
Hamburger Landgericht spricht Bankvorstände frei

Das Hamburger Landgericht hat die sechs ehemaligen Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank freigesprochen. Unter anderem war dem früheren Finanzchef Dirk Jens Nonnenmacher und Ex-Chef Hans Berger Untreue in einem besonders schweren Fall vorgeworfen worden. Die Staatsanwaltschaft hat aber noch eine Möglichkeit, gegen das Urteil vorzugehen.

    In der Urteilsbegründung heißt es, die Angeklagten hätten ihre Pflichten nicht vorsätzlich verletzt, als sie in Zeiten der aufziehenden Finanzkrise per Eilentscheid eine umstrittene Transaktion beschlossen. Seit fast einem Jahr lief das Verfahren.
    Staatsanwaltschaft forderte hohe Strafen
    Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft sollten der frühere Vorstandschef Berger, Nonnenmacher und vier weitere Manager mit Freiheitsstrafen bis zu 22 Monaten auf Bewährung und hohen Geldbußen bis zu 150.000 Euro für das Finanzgeschäft "Omega 55" zur Verantwortung gezogen werden. Ihre Verteidiger hatten allesamt Freisprüche gefordert.
    "Wir betreten hier juristisches Neuland", hatte der Vorsitzende Richter Marc Tully zu Beginn des Prozesses erklärt. Erstmals wurde ein spekulatives Finanzgeschäft einer deutschen Bank in der Finanzkrise vor einem Strafgericht verhandelt. Der Prozess sollte klären, wie weit die Verantwortung der Vorstände reiche.
    Staatsanwaltschaft: Kreditvorlage war mangelhaft
    Die Staatsanwaltschaft meinte, die Kreditvorlage des Geschäfts "Omega 55" sei mangelhaft und als Entscheidungsgrundlage ungeeignet gewesen. Trotzdem hätten die Vorstände trotz aller Ungereimtheiten und Merkwürdigkeiten das Geschäft ohne Fragen durchgewunken. Damit hätten sie ihre Pflichten verletzt und Untreue begangen - ohne sich selbst bereichern zu wollen. Bei dem Geschäft ging es um einen Deal mit der französischen Großbank BNP Paribas, der die Bilanz der HSH entlasten sollte. Die BNP übernahm die Ausfallrisiken eines zwei Milliarden Euro schweren Kreditpakets der HSH. Im Gegenzug verpflichtete sich die Landesbank Anfang 2008, andere Risiken der BNP über insgesamt 2,4 Milliarden Euro zu übernehmen.
    Ein Geschäft, das sich später als sehr verlustreich erweisen sollte. Die Staatsanwaltschaft beziffert den wirtschaftlichen Schaden durch das Geschäft auf knapp 53 Millionen Euro. Gegen das Landgerichts-Urteil kann die Staatsanwaltschaft nun noch Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
    (tzi/nin)