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Hürden beim Bau einer Biogasanlage

Vor dem Bau einer Biogasanlage muss bereits deren Rückbau finanziell abgesichert werden. Und das ist ganz schön teuer. Im niedersächsischen Landkreis Lüchow-Dannenberg haben sich die Verantwortlichen eine Alternative ausgedacht, einen speziellen Finanzfonds, der durchaus auch für andere Regionen ein Vorbild sein könnte.

Von Dirk Drazewski |
    Bereits im Juli 2004 wurde das Bundesbaugesetzt geändert, jetzt wirken sich die Neuerungen auch auf Bauern aus. Landwirtschaftliche Anlagen, die im Außenbereich – also abseits der Höfe - errichtet werden, müssen bei einer nicht mehr vorhandenen Nutzung zurückgebaut werden. Scheunen, Ställe aber auch offene Silagen und Biogasanlagen sind davon betroffen. Diese Rückbauverpflichtung wird als Baulast ins Grundbuch eingetragen. Im Zweifelsfall muss aber die Kommune den Rückbau veranlassen und auch finanzieren. Darum will man sich finanziell absichern, so Manfred Haacke, Bauamtsleiter in Lüchow-Dannenberg:

    "Wir haben zunächst einmal die Forderung aufgestellt, dass so etwas nur durch eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft sicher ist. Wir denken also an eine Insolvenz, dass dann noch Geld hinterlegt ist, wo der Antragsteller nicht darauf zurückgreifen kann."

    Immerhin müssen für eine durchschnittliche Biogasanlage Rückbaukosten von rund 100.000 Euro veranschlagt werden. Vor allem die großen Siloplatten, auf denen Mais und Grassilage gelagert werden, müssten im Falle eines Rückbaus aufwendig entfernt werden. Bei einer landwirtschaftlichen Biogasanlage - mit 300 KW Leistung - sind diese Betonplatten bis zu 1000 Quadratmeter groß:

    "Das Problem ist das Fundament, Beton und Stahl, was wieder aus der Erde geholt werden muss."

    Das sieht auch das niedersächsiche Landvolk, die gemeinsame Interessenvertretung der Bauern so. Allerdings war der örtliche Landvolk Verband in Lüchow-Dannenberg unzufrieden mit dem Modell einer Bankbürgschaft. Diese ist sehr kostenintensiv. Drei bis vier Prozent Zinsen im Jahr, das wären rund drei bis 4000 Euro, die ein Landwirt an die Bank zahlen muss. Zusammen mit dem Landkreis wurde ein Alternativmodell entwickelt. Klaus Grünhagen, Landvolk Geschäftsführer:

    "Wir haben uns zusammengesetzt und gesagt, es ist ja sehr unwahrscheinlich, dass alle errichteten Anlagen insolvent werden und den Rückbau nicht leisten können aus eigenen Kräften. Und sind dann dazu gekommen, das Risiko auf verschiedenen Schultern zu lasten. Wir bieten den Landwirten an, in einen Rückbauhaftungsfonds einzuzahlen."

    1000 Euro muss ein Landwirt pro Jahr einzahlen, also deutlich weniger, als bei einer Bankbürgschaft. Damit ist auch der Bio-Landwirt Heinrich Pothmann zufrieden. Er plant zur Zeit eine Biogasanlage:

    "Das ist eine weitere kleine Hürde, mit der wir nicht gerechnet haben, die noch dazukommt. Da regt man sich nicht über die 1000 Euro im Jahr auf. Zudem ist ja diese Fondslösung recht kostengünstig, wenn man das über eine Bankbürgschaft machen müsste, würde es ja drei- bis viermal so teuer."

    Der Rückbaufonds in Lüchow-Dannenberg hat aus Sicht der Landwirte und des Landvolkverbandes Modellcharakter. Sie wollen sich auch in anderen Kommunen für ähnliche Lösungen stark machen. Und es gibt bereits Anfragen beim Landkreis, so Bauamtsleiter Manfred Haacke:

    "Die Tinte ist noch gar nicht richtig trocken, es ist gerade erst einmal drei Wochen her. Vom Landvolk habe ich gehört, dass da schon Anfragen von anderen Landwirten sind. Viele Landkreise machen das noch nicht, aber ich denke, dass sie darüber nachdenken, wie zum Beispiel unsere Nachbarlandkreise."

    Aber beim Bau einer Biogasanlage muss nicht nur der Rückbau gesichert werden, viel wichtiger ist der Betrieb. Die Anlage muss in dem Arbeitsalltag des Bauernhofs integriert werden, so Grünhagen. Anbauflächen für Mais und Gras und Arbeitskraft müssen entsprechend vorhanden sein, dann lohne sich eine Biogasanlage – auch wenn es eine weitere kleine Hürde, die Rückbauvorschrift, gibt.