Natürlich hätten die Spieler aber auch Rechte, betonte der ehemalige Sportfunktionär Martin Schimke. Wenn das Risiko einer Infektion bestehe, "dann kann natürlich ein Arbeitnehmer, ein Spieler, auch mit Grund die Arbeitsleistung verweigern und verliert auch seinen Vergütungsanspruch nicht." Allerdings habe der Arbeitgeber eine erhöhte Fürsorgepflicht und müsse das Infektionsrisiko so gut wie möglich ausschließen.
Auch eine vom Arbeitgeber verlangte mehrwöchige Quarantäne um etwa eine Ligasaison zu Ende zu spielen sah der ehemalige Basketballspieler und CAS-Richter Schimke im Deutschlandfunk-Interview nicht grundsätzlich als Verletzung der Arbeitnehmerrechte. Ein Spieler müsse im Einzelfall "substanziiert darlegen, dass für ihn seine Arbeitsleistung in dieser Notsituation nicht zumutbar ist."
Auch eine vom Arbeitgeber verlangte mehrwöchige Quarantäne um etwa eine Ligasaison zu Ende zu spielen sah der ehemalige Basketballspieler und CAS-Richter Schimke im Deutschlandfunk-Interview nicht grundsätzlich als Verletzung der Arbeitnehmerrechte. Ein Spieler müsse im Einzelfall "substanziiert darlegen, dass für ihn seine Arbeitsleistung in dieser Notsituation nicht zumutbar ist."
Kein generelles Mitspracherecht für die Spieler
Ein generelles Mitspracherecht der Spieler bei Hygienekonzepten sah Schimke nicht. Das bedeute jedoch nicht, dass eine Einbeziehung nicht sinnvoll sei, "weil man ja auch motivierte Mitarbeiter haben will".
Sollten die Spieler beim Hygienekonzept zum Neustart der Bundesliga "außen vorgelassen worden sein, was ich nicht beurteilen kann", so Schimke, "ist das natürlich vielleicht ein kleiner strategischer Stockfehler, aber rechtlich nicht sehr sensibel." Die Gewerkschaften im deutschen Sport stünden den Arbeitgebern noch nicht so stark gegenüber, dass sie Druck ausüben könnten, sagte Schimke im Dlf.