So dick wie das Bürgerliche Gesetzbuch ist das Nachbarschaftsgesetz nicht. Lediglich 45 Paragrafen umfasst das Landesgesetz. Doch auch dort hat Projektleiter Gerd Antos, Professor für Germanistische Linguistik, so einige sprachliche Stolpersteine festgestellt.
"Natürlich immer wieder und auch zu lange Sätze. Zum Teil eine Fachterminologie, die nicht ganz durchschaubar ist. Und im Hinblick auf eine begründete Skepsis hat sich dann gezeigt, dass wir doch fast in jedem Paragrafen Vorschläge erarbeitet haben, die auf eine bessere Verständlichkeit hinauslaufen."
Einen dieser bearbeiteten Paragrafen will Gerd Antos im Seminar vorstellen. Es geht um den Ausschluss des Anspruchs auf Beseitigung und auf Zurückschneiden. Oder einfach: Wie verfährt man bei einer zu hohen Hecke? Gerd Antos trägt vor:
"Ich zitiere: Der Anspruch nach diesem Gesetz auf Beseitigung von Anpflanzungen, die die vorgeschriebenen Mindestabstände nicht einhalten, ist ausgeschlossen, wenn nicht bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf das Jahr folgt, in dem die Anpflanzung, die nach diesem Gesetz zulässige Höhe, ununterbrochen überschritten haben, Klage auf Beseitigung erhoben worden ist."
Gerd Antos holt erst einmal tief Luft. Ein Satz über sieben Zeilen, da muss auch er schmunzeln.
"Nicht, so steht es im Gesetz und das war vielleicht auch ein Grund für die Politik, für die Ministerin zu sagen, da könnte man Sprachwissenschaftler ranlassen. Kann man das auch einfacher machen?"
Und die Studierenden und Gerd Antos konnten. Zu jedem Paragrafen haben die Studierenden im Schnitt drei bis vier neue Varianten formuliert. Zwei Semester haben sie an den Gesetzestexten geschraubt. Immer wieder haben auch Juristen auf die Texte geschaut, um die Rechtsförmlichkeit zu garantieren. Das Ergebnis kann sich hören lassen. Der Zurückschneidungs-Paragraf klingt jetzt so:
"Der Anspruch auf Beseitigung von Anpflanzungen ist nach Ablauf von fünf Kalenderjahren ausgeschlossen. Diese Ausschlussfrist beginnt am 1.1. des Kalenderjahres, das auf die ununterbrochene Überschreitung der zulässigen Höhe der Anpflanzung folgt. Die Frist zur Erhebung der Klage auf Beseitigung endet zum 31.12. des fünften Kalenderjahres."
Drei Sätze. Der Paragraf wirkt kürzer. Doch nicht alle Wortungetüme ließen sich tilgen. Student Helge Missal gibt ein Beispiel:
"Manchmal ist auch nicht ganz klar, was gemeint ist. Zum Beispiel die Definition was alles Nachbar ist. Also nicht nur die, die Wand an Wand wohnen, sondern auch wenn drei Grundstücke weiter der Hund bellt, dann kann mich das ja auch stören obwohl mein Grundstück nicht direkt daran grenzt und deswegen steht auch im Gesetz dann auch im Räumlichen Einwirkungsbereich. Das war dann so eine Sache, die schwer zu umgehen war."
Die juristischen Feinheiten zu durchsteigen, forderte den Studierenden einiges ab, wie sich Helge Missal erinnert.
"Ja, und dann wurde diskutiert und versucht, die ganzen Bedeutungsnuancen herauszufinden, was ist damit eigentlich gemeint und wie kann man das sprachlich allgemeinverständlich auch für den juristischen Laien formulieren."
Das Ministerium hat die Gesetzesvorschläge der Wissenschaftler vorzuliegen. Für Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb ist das Projekt wichtig.
"Mir geht es darum, dass wir auch im Interesse einer stärker gelebten Demokratie den Bürgern zeigen, dass wir ihre Sorgen ernst nehmen und dass wir uns eben auch, was die Sprache betrifft, auf die Ebene des Bürgers begeben und nicht ganz abstrakt in einer Sprache reden, die nicht mehr verstanden wird."
50.000 Euro hat sich Sachsen-Anhalt das Projekt kosten lassen. Wenn man damit die Gerichte entlasten könne, dann sei das Geld gut angelegt, meint die Ministerin. Zudem erhielten die Politiker einen allgemeingültigen Leitfaden, darin werde man 10 bis 15 Vorschläge für eine einfache Sprache auflisten. Und wenn alles gut läuft, könnte im nächsten Jahr schon das nächste Gesetz angegangen werden: das Vereinsrecht.
"Natürlich immer wieder und auch zu lange Sätze. Zum Teil eine Fachterminologie, die nicht ganz durchschaubar ist. Und im Hinblick auf eine begründete Skepsis hat sich dann gezeigt, dass wir doch fast in jedem Paragrafen Vorschläge erarbeitet haben, die auf eine bessere Verständlichkeit hinauslaufen."
Einen dieser bearbeiteten Paragrafen will Gerd Antos im Seminar vorstellen. Es geht um den Ausschluss des Anspruchs auf Beseitigung und auf Zurückschneiden. Oder einfach: Wie verfährt man bei einer zu hohen Hecke? Gerd Antos trägt vor:
"Ich zitiere: Der Anspruch nach diesem Gesetz auf Beseitigung von Anpflanzungen, die die vorgeschriebenen Mindestabstände nicht einhalten, ist ausgeschlossen, wenn nicht bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf das Jahr folgt, in dem die Anpflanzung, die nach diesem Gesetz zulässige Höhe, ununterbrochen überschritten haben, Klage auf Beseitigung erhoben worden ist."
Gerd Antos holt erst einmal tief Luft. Ein Satz über sieben Zeilen, da muss auch er schmunzeln.
"Nicht, so steht es im Gesetz und das war vielleicht auch ein Grund für die Politik, für die Ministerin zu sagen, da könnte man Sprachwissenschaftler ranlassen. Kann man das auch einfacher machen?"
Und die Studierenden und Gerd Antos konnten. Zu jedem Paragrafen haben die Studierenden im Schnitt drei bis vier neue Varianten formuliert. Zwei Semester haben sie an den Gesetzestexten geschraubt. Immer wieder haben auch Juristen auf die Texte geschaut, um die Rechtsförmlichkeit zu garantieren. Das Ergebnis kann sich hören lassen. Der Zurückschneidungs-Paragraf klingt jetzt so:
"Der Anspruch auf Beseitigung von Anpflanzungen ist nach Ablauf von fünf Kalenderjahren ausgeschlossen. Diese Ausschlussfrist beginnt am 1.1. des Kalenderjahres, das auf die ununterbrochene Überschreitung der zulässigen Höhe der Anpflanzung folgt. Die Frist zur Erhebung der Klage auf Beseitigung endet zum 31.12. des fünften Kalenderjahres."
Drei Sätze. Der Paragraf wirkt kürzer. Doch nicht alle Wortungetüme ließen sich tilgen. Student Helge Missal gibt ein Beispiel:
"Manchmal ist auch nicht ganz klar, was gemeint ist. Zum Beispiel die Definition was alles Nachbar ist. Also nicht nur die, die Wand an Wand wohnen, sondern auch wenn drei Grundstücke weiter der Hund bellt, dann kann mich das ja auch stören obwohl mein Grundstück nicht direkt daran grenzt und deswegen steht auch im Gesetz dann auch im Räumlichen Einwirkungsbereich. Das war dann so eine Sache, die schwer zu umgehen war."
Die juristischen Feinheiten zu durchsteigen, forderte den Studierenden einiges ab, wie sich Helge Missal erinnert.
"Ja, und dann wurde diskutiert und versucht, die ganzen Bedeutungsnuancen herauszufinden, was ist damit eigentlich gemeint und wie kann man das sprachlich allgemeinverständlich auch für den juristischen Laien formulieren."
Das Ministerium hat die Gesetzesvorschläge der Wissenschaftler vorzuliegen. Für Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb ist das Projekt wichtig.
"Mir geht es darum, dass wir auch im Interesse einer stärker gelebten Demokratie den Bürgern zeigen, dass wir ihre Sorgen ernst nehmen und dass wir uns eben auch, was die Sprache betrifft, auf die Ebene des Bürgers begeben und nicht ganz abstrakt in einer Sprache reden, die nicht mehr verstanden wird."
50.000 Euro hat sich Sachsen-Anhalt das Projekt kosten lassen. Wenn man damit die Gerichte entlasten könne, dann sei das Geld gut angelegt, meint die Ministerin. Zudem erhielten die Politiker einen allgemeingültigen Leitfaden, darin werde man 10 bis 15 Vorschläge für eine einfache Sprache auflisten. Und wenn alles gut läuft, könnte im nächsten Jahr schon das nächste Gesetz angegangen werden: das Vereinsrecht.