Der Kommentar des 46-Jährigen zielte auf eine Reportage von Nadine Lindner vom April 2015. Damals Landeskorrespondentin des Deutschlandfunks in Sachsen, setzte sich Lindner in ihrem Beitrag mit dem Besuch des niederländischen Rechtspopulisten Geert Wilders bei einer Pegida-Demonstration in Dresden auseinander. Den Text postetet die frühere Pegida-Frontfrau Tatjana Festerling auf Facebook - mit dem Kommentar, Lindner "mutmaße sich ein langes Stück zurecht und skandalisiere, wo es nichts zu skandalisieren gebe".
Der 46-Jährige postete unter Festerlings Beitrag das Foto von einem Mann, der eine Waffe durchlädt - samt einer hasserfüllten Beleidigung und einer Erschießungs-Aufforderung: "Erschießt die F..."
Dies ging dem Gericht zu weit. Der Mann erhielt wegen Beleidigung einen Strafbefehl in Höhe von 600 Euro. Daraufhin legte er Einspruch ein. In der Verhandlung bestritt er zwar die Tat nicht, bat die Amtsrichterin aber um Milde. Er könne die Strafe nicht zahlen, weil er mit seiner fünfköpfigen Familie von Hartz IV lebe. Das Gericht milderte das Urteil daraufhin ab: Der 46-Jährige muss nun 420 Euro zahlen, plus Anwalts- und Gerichtskosten.
"Niemand muss meine Arbeit gut finden", schreibt Lindner im Berlin-Brüssel-Blog. "Aber offene Aufrufe zur Gewalt haben in dieser Gesellschaft keinen Platz. Dann ist es gut, wenn der Rechtsstaat Grenzen setzt und Strafen ausspricht. Denn zu oft kommen Hetzer und Pöbler auf Facebook straffrei davon."
(jasi/tgs)