Archiv

Geringe Bestände
In Nord- und Ostsee gilt im Herbst und Winter ein Fangverbot für Aale

Zum Schutz bedrohter Aale gilt im kommenden Herbst und Winter ein Fangverbot in Nord- und Ostsee.

09.03.2023
    Europäische Aale (Anguilla anguilla) im Wasser.
    Aalfang-Verbot im Herbst und Winter in Nord- und Ostsee. (picture-alliance/imageBroker)
    Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mitteilte, wurde in Absprache mit den norddeutschen Bundesländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein eine Schonzeit zwischen Mitte September dieses Jahres und Mitte März 2024 festgelegt. Das Verbot in den deutschen Meeresgewässern gelte auch für Aale als Beifang, hieß es. Die Parlamentarische Staatssekretärin Müller sagte, angesichts der dramatisch geringen Bestände sei es höchste Zeit, zu handeln. Die Schonzeit gebe Aalen die Möglichkeit, sich auf die lange Wanderung in ihr Laichgebiet im Atlantik östlich des US-Bundesstaates Florida zu machen.
    Diese Nachricht wurde am 08.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.