Künftig nach dem Willen von SPD, Grünen und FDP nicht mehr möglich:
Ausgangsbeschränkungen, umfassende Schul- und Kitaschließungen, umfassende Verbote oder Beschränkungen von Reisen, Übernachtungsangeboten und Gastronomie, umfassende Verbote von Demonstrationen, Versammlungen oder Gottesdiensten, umfassende Schließung oder Beschränkung bei Geschäften und Betrieben, Verbote von Sportausübung
Voraussichtlich nur noch möglich mit Zustimmung der Landesparlamente:
Verbote oder Einschränkungen von Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen, Verbote oder Einschränkungen des Betriebs von Freizeit- oder Kultureinrichtungen, Verbote oder Einschränkungen von Alkoholkonsum und -Verkauf in bestimmten öffentlichen Bereichen. - Die unionsgeführten Bundesländer fordern hier mehr Möglichkeiten
Weiterhin möglich mit Verordnung durch Landesregierung:
Kontaktbeschränkungen, Abstandsvorschriften, Kapazitätsbeschränkungen, also etwa Vorgaben zur Besucherzahl bei Veranstaltungen, Maskenpflicht, Zutrittsregelungen für Geimpfte und Genesene (2G) oder auch Getestete (3G), Hygieneauflagen für Betriebe, Auflagen für den Betrieb von Schulen, Kontaktdatenerhebung in Gastronomie oder bei Veranstaltungen
Bundesweit neu dazu kommen sollen:
3G am Arbeitsplatz, Homeoffice-Pflicht (Wiedereinführung), 3G in Verkehrsmitteln, Testpflicht in Pflegeheimen oder Kliniken, Klarstellung im Strafrecht und härtere Strafen für besonders schwere Fälle von Impfpass- oder Testfälschung
Verlängert werden sollen:
Kinderkrankentage auch bei Quarantäne oder Einschränkung in Schule oder Kita, Entschädigung für Beschäftigte bei Verdienstausfall wegen Quarantäne, vereinfachter Zugang zu Sozialleistungen wie Hartz IV oder Kinderzuschlag, Pflicht für Arbeitgeber, Tests für Beschäftigte anzubieten.