Heute entscheidet das Oberverwaltungsgericht Münster über eine Klage von Hühnerbrütereien in Nordrhein-Westfalen, die sich damit gegen das dortige bereits durchgesetzte Verbot des Kükentötens wehren wollen. "Wir wünschen uns, dass das Gericht im Sinne des Tierschutzes entscheidet," sagte Meyer.
In Niedersachsen werde das Töten der sogenannten Eintagsküken ab Ende 2017 verboten sein, so Meyer. Es gelte derzeit noch eine Übergangsfrist, bis Alternativen wie die Früherkennung des Geschlechts im Ei oder das Mehrnutzungshuhn ausgereift sein. Auch solle so der Beruf des "Hühnersexers" abgeschafft werden, der bei jedem Küken das Geschlecht erkennen und entsprechend aussortieren muss.
Den Brütereien Alternativen bieten
Meyer wünscht sich ein Verbot des "Kükenschredderns" auch auf Bundesebene: "Aber Landwirtschaftsminister Christian Schmidt weigert sich leider." Deswegen gebe es Initiativen im Bundesrat, die den Bund dazu auffordern, das Töten der Küken auch auf Bundesebene zu verbieten. Man müsse den Brütereien allerdings Alternativen bieten.
Auch bei den Legehennen ist Meyer unzufrieden mit der Haltung des Bundes: Das Amputieren der Schnäbel sei ein schmerzhafter Eingriff, den es ebenso zu verbieten gelte. Doch der Bund reagiere nicht, so Meyer.
Männliche Küken haben keinen wirtschaftlichen Nutzen
Männliche Küken von Legehennen werden direkt nach dem Schlüpfen getötet, weil sie lebend den Unternehmen keinen wirtschaftlichen Nutzen bringen. Sie legen keine Eier und setzen für die Mast als speziell gezüchtete Hühnerrasse nicht genug Fleisch an.
NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) wollte das Küken-Töten 2013 per Erlass unterbinden. Dagegen zogen elf betroffene Brütereien vor die Verwaltungsgerichte. Zwei Unternehmen bekamen in der ersten Instanz am Verwaltungsgericht Minden Recht. Weitere Verfahren sind anhängig. In dem bundesweit beachteten Streit wollen die obersten NRW-Verwaltungsrichter noch heute ein Urteil verkünden. Dabei geht es um die Abwägung zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Kükenbrütereien und dem Tierschutz.
Das Interview in voller Länge:
Sandra Schulz: Eintagsfliegen, Fliegen, die genau einen Tag zu leben haben, die kann man als Laune der Natur sehen. Eintagsküken dagegen, sogenannte Eintagsküken, die sind menschengemacht. Männliche Küken sind zwar so süß wie weibliche, ökonomisch aber sind sie für Kükenzüchter nahezu nichts wert, und darum werden sie in aller Regel direkt nach dem Schlüpfen getötet, in Deutschland millionenfach, geschätzt knapp 50 Millionen Küken im vergangenen Jahr. Die Praxis gibt es seit Jahren, seit Jahren sorgt sie für Empörung und der grüne nordrhein-westfälische Umweltminister Remmel, der hat das Kükentöten vor zweieinhalb Jahren für Nordrhein-Westfalen verboten. Dagegen zogen Brütereien vor Gericht und ab heute beschäftigt sich das Oberverwaltungsgericht Münster damit. Und weil Niedersachsen viele große Brütereien hat, die ihren Sitz dort haben, und weil Niedersachsen auch Schluss machen will mit dem Kükentöten, will ich in den kommenden Minuten mit Christian Meyer darüber sprechen. Der Grünen-Politiker ist Agrarminister in Niedersachsen und jetzt am Telefon. Guten Morgen.
Christian Meyer: Guten Morgen.
Schulz: In Niedersachsen soll ja 2017 Schluss sein mit den massenhaften Kükentötungen, weil dann eine bisher geltende Ausnahmegenehmigung ausläuft. Warum verbieten Sie es nicht gleich?
Meyer: Wir haben das Kükenschreddern wie gesagt schon verboten. Wir haben gesagt, übergangsweise dürfen sie, bis die Alternativen, Mehrnutzungshuhn und Früherkennung im Ei, praxisreif sind, noch genutzt werden. Davon gehen wir aus, dass das nächstes Jahr spätestens der Fall ist, weil wir wollen dieses barbarische Treiben, dass männliche Küken nach dem Schlüpfen aussortiert werden und getötet werden, nicht weiter hinnehmen.
"Man muss es mit Wirtschaftlichkeit abwägen"
Schulz: Sie haben das Kükentöten schon verboten, das was jetzt in Nordrhein-Westfalen Thema ist? Habe ich das richtig verstanden?
Meyer: Wir haben Vorgaben gemacht. Bei uns ist das Schreddern verboten. Das Kükentöten ist noch erlaubt bis Ende 2017. Aber natürlich gucken wir auch sehr gespannt auf das Urteil heute nach Nordrhein-Westfalen, weil das natürlich auch Auswirkungen für uns hätte. Hier geht es ja um die Auslegung des Tierschutzgesetzes des Bundes und wir haben ähnliche Zweifel wie Nordrhein-Westfalen. Deshalb sehen wir aus Sicht des Tierschutzes die Entscheidung in Nordrhein-Westfalen auch für gut und richtig und würden uns natürlich wünschen, dass das Gericht heute im Sinne des Tierschutzes entscheidet. Dann würden wir diese Klarstellung des Gerichtes auch in Niedersachsen übernehmen.
Schulz: Dann würde auch das Vergasen, was im Moment ja auch der Schwerpunkt ist mit den 50 Millionen männlichen Küken aus dem letzten Jahr, das würde dann auch in Niedersachsen ab sofort verboten?
Meyer: Wir werden das Gerichtsurteil dann ebenfalls umsetzen, ja.
Schulz: Aber warum haben Sie das nicht schon längst gemacht?
Meyer: Den Weg, den Nordrhein-Westfalen gegangen ist, halte ich aus Tierschutzsicht für richtig. Aber es ist eben so: Die erste Instanz ist ja auch anders ausgegangen. Ich hoffe, dass jetzt die zweite Instanz anders entscheidet. Es gibt unterschiedliche Rechtsauffassungen, ob der vernünftige Grund noch besteht. Man muss es mit Wirtschaftlichkeit abwägen. Wir fördern deshalb diese Früherkennung im Ei und die Mehrnutzungshühner. Die Bruderhahn-Initiative ist eine, die maßgeblich in Niedersachsen ist, wo die männlichen Küken gezüchtet werden und es dann einen Aufschlag auf die Eier dort gibt. Und wir sind gemeinsam der Auffassung, anders als der Bund, der ja das Kükentöten nicht verbieten will, dass es moralisch-ethisch nicht vertretbar ist, über 50 Millionen männliche Eintagsküken, nur weil die das falsche Geschlecht haben, nach der Geburt zu töten. Wir haben letztes Jahr zusammen mit Nordrhein-Westfalen einen Antrag im Bundesrat eingebracht, wo wir gesagt haben, Bund, stell das bitte im Tierschutzgesetz klar, und haben dort auch das Datum 2017 gemacht. Der Bundesrat hat mit Mehrheit die Bundesregierung dazu aufgefordert, für 2017 das Kükentöten zu verbieten, aber leider weigert sich der Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt, diesen Forderungen der Länder auch Taten folgen zu lassen.
Amputation der Schnabelspitze verbieten
Schulz: Aber Sie sagen, das ist unerträglich, das sei ein barbarisches Treiben. Wenn wir jetzt auf die weiblichen Hühner schauen, auf das Schicksal einer Legehenne. Ein Masthühnchen, das lebt im Schnitt 42 Tage, bevor es geschlachtet wird. Es wird, ehrlich gesagt, auch nur deswegen 42 Tage am Leben gehalten, um dann ja auch zu sterben. Was ist daran denn weniger unerträglich?
Meyer: Nein, das ist ein Irrtum. Das ist ja der Punkt, warum männliche Küken bei den Legehennen getötet werden. Bei den Masthühnern, das was der Verbraucher als Hähnchen isst, das ist nämlich nicht mehr der männliche Teil vom Küken, sondern das ist eine eigene Hybrid-Sorte, wo männliche und weibliche Tiere - da haben Sie dann recht - in 40 Tagen in einer Schnellmast gemästet werden. Weggeworfen werden die Tiere, die auf Eierleistung gezüchtet sind, und da gibt es dann die weiblichen Küken, denen noch der Schnabel amputiert wird und die dann in Käfigbatterien, in Bodenhaltung, in Freilandhaltung mehr als ein Jahr in der Regel Eier für uns produzieren.
Schulz: Aber bei den Masthühnchen, deren Dasein ist ja eigentlich moralisch genauso schwer zu ertragen.
Meyer: Ja.
Schulz: Trotzdem ist da kein Verbot in der Diskussion. Es dreht sich jetzt alles um die Küken. Warum?
Meyer: Auch dort haben wir als Länder Anforderungen gestellt. Dort sind die Besatzdichten deutlich geringer, als das Bundesverfassungsgericht bei der Käfighaltung von Legehennen ausgedrückt hat. Dort werden bis zu mehr als 20 Masthühner pro Quadratmeter gehalten. Das halten wir in den Ländern für nicht richtig und wollen dort deshalb deutlich mehr Platz für die Tiere haben, deutlich mehr auch eine längere Mastdauer, mehr Beschäftigungsmaterial. Und was die Legehennen angeht, freue ich mich, dass wir das rechtlich schon umgesetzt haben und dass die Branche jetzt mitzieht: Bislang wurde den weiblichen Küken, die dann nicht getötet wurden wie die männlichen, die Schnabelspitze amputiert. Das halten wir für einen sehr schmerzhaften Eingriff. Und in Niedersachsen, NRW und vielen anderen Ländern wird jetzt zum Jahresende dieser schmerzhafte Eingriff beendet, auch durch ein Verbot, was wir auf Landesebene gemacht haben, weil der Bund auch in diesem Fall nicht reagiert. Wir wollen, dass alle Tiere ihren Schnabel auch dranbehalten können.
"Den Beruf des Hühnersexers wollen und werden wir abschaffen"
Schulz: Sie haben gerade den Konflikt ja auch schon angesprochen zum Kükentöten mit der Bundesregierung. Agrarminister Schmidt sagt, wenn das Verbot käme, dann hätte das nur die Konsequenz, dass die Brütereien in Deutschland schließen müssten, dass das Kükentöten ins Ausland verlagert würde. Stimmt doch, oder?
Meyer: Er sagt aber auch - und das ist ja auch richtig -, wir müssen ihnen natürlich eine Alternative bieten, weil wir nicht verhindern können, dass die Küken dann im Ausland getötet werden und die weiblichen Legehennen dann hier in die Anlagen kommen. Deshalb gehen wir ja auch den Weg, diese Früherkennung zu fördern, denn das sind Maschinen, die erkennen nach drei Tagen im bebrüteten Ei, welches Geschlecht das Küken später mal hätte. Diese Maschinen kosten natürlich Geld. Deshalb wären wir auch bereit, zusammen mit Bund und Ländern das in den wenigen Brütereien, vor allem den kleineren zu fördern. Aber man spart sich natürlich auch die Kosten des sogenannten Hühnersexers. Da sitzen heute Personen, die 100 Millionen Küken im Jahr aussortieren und davon die 50 Millionen männlichen. Da wird jedes einzelne Küken in die Hand genommen und geschaut, welches Geschlecht es hat. Diesen Beruf des Hühnersexers wollen und werden wir gerne abschaffen.
Verbraucher können Beitrag zum Tierschutz leisten
Schulz: Herr Meyer, wir haben jetzt nicht mehr viel Zeit, aber eine Frage möchte ich gerne noch loswerden. Diese Kükentötungen, die werden jetzt ja schon seit Jahren kontrovers diskutiert. Es gibt immer wieder große Empörung. Wie erklären Sie sich, dass den allermeisten Verbrauchern dann beim Eierkauf dieser Skandal, sage ich, so wie es in der Öffentlichkeit behandelt wird, dann doch egal ist?
Meyer: Na ja, es wird ihm beim Kauf nicht bewusst. Wenn er ein Ei kauft, denkt er vielleicht an die Haltungsform der Legehenne. Deshalb boomt ja auch die Freilandhaltung und die Käfighaltung läuft aus durch die Eierkennzeichnung, weil es dann draufsteht, Käfig, Boden, Freiland. Aber er denkt wenig daran, was eigentlich mit dem Bruder der Legehenne passiert ist. Deshalb gibt es zum Beispiel in Österreich seit Jahresanfang ein Agreement, im Biobereich auf das Kükentöten zu verzichten, und dort steht auf den Eierpackungen dann zum Beispiel drauf "Hahn und Henne". Da, glaube ich, würde der Verbraucher sich ähnlich wie bei der Bruderhahn-Initiative verhalten, wo auf den Eierverpackungen auch draufsteht "vier Cent für die Rettung des Bruders", die übrigens sehr stark nachgefragt werden auch im Biobereich. Die Verbraucherinnen und Verbraucher können heute schon sich Bioeier kaufen von der Bruderhahn-Initiative, wo viele Betriebe drin sind, wo die männlichen Küken nicht getötet werden, und damit einen guten Beitrag zum Tierschutz leisten.
Schulz: Der niedersächsische Agrarminister Christian Meyer von den Grünen heute Morgen hier bei uns im Deutschlandfunk. Danke!
Meyer: Bitte!
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